Absurder Telefonterror

„Ex“ fährt nach Prozess mit ihrem Stalker heim

Burgenland
29.01.2026 19:00

Ein Südburgenländer (38) wollte den Rauswurf aus ihrer Wohnung nicht akzeptieren und bombardierte die Lebensgefährtin (58) mit Anrufen – so etwa an ihrem Arbeitsplatz, wo er sich gezählte 18.588-mal, davon 6000-mal anonym, meldete. Vor Gericht spricht der Mann von einer „Zwangsstörung“.

Die Chance auf eine Erwähnung im Guinness-Buch der Rekorde dürfte für den einschlägig vorbestraften Stalker aus dem Südburgenland nicht schlecht stehen. Denn zwischen April 2019 und November 2025, so lange waren die beiden zusammen, hat der 38-Jährige Rekordverdächtiges vollbracht: 1391-mal rief er seine um 20 Jahre ältere Lebensgefährtin am Handy an; 18.588-mal am Festnetz am Arbeitsplatz, davon 6000-mal mit unterdrückter Nummer; die Liste, die am Landesgericht Eisenstadt vorgelegt wird, ist 1000 DIN-A4-Seiten lang; er schickte ihr 743 Textnachrichten und kilometerweise E-Mails.

„Er ist einfach in meiner Wohnung geblieben“
Nur zu verständlich, dass es der Verfolgten nach fünfeinhalb Jahren zu viel wurde. Sie ging zur Polizei. Erstattete Anzeige gegen den Mann, mit dem sie heute noch das Schlafzimmer teilt. „Ich habe ihm mehrmals Fristen gesetzt, auszuziehen. Die hat er ignoriert“, sagt die Frau im Zeugenstand.

Als sie ihm mitteilte, ihm den Schlüssel wegnehmen zu wollen, soll der 38-Jährige gedroht haben, die Wohnung anzuzünden. „Stimmt nicht“, sagt er auf der Anklagebank. „Weil dann hätte ich meine eigenen Sachen ja auch angezündet. So blöd bin ich nicht.“ Nun wird über die Wohnsituation diskutiert. Der Vertrag läuft auf die Frau. Er zahlt keine Miete. Folglich wird er laut Staatsanwalt geduldet. „Aber ich putze. Und zahle oft die Einkäufe.“ Die 58-Jährige wiederum gibt an: „Er wollte einfach nicht ausziehen. Ich habe mir nicht zu helfen gewusst.“

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Nein, ich zahle keine Miete. Aber ich putze. Und zahle oft die Einkäufe.

Der Angeklagte am Landesgericht Eisenstadt

Zugang zum PIN-Code und Ortung ihres Handys
Dass der wegen beharrlicher Verfolgung und Nötigung Angeklagte die Frau am Telefon und mit Nachrichten aller Art terrorisiert hat, gibt er zu. „Die Zahlen werden schon stimmen.“ Er hatte Zugang zum PIN-Code, konnte also das Handy einschalten und orten. Er löschte Kontakte und beantwortete Nachrichten in ihrem Namen. „Warum macht man so etwas?“, will die Richterin wissen.

„Ich muss wissen, was sie macht“
Der Südburgenländer, der ohne Anwalt erschienen ist, legt ein ärztliches Attest vor. Er leide an einer Zwangsstörung. „Ich brauche die Kontrolle. Muss wissen, was sie macht. Dann greife ich automatisch zum Handy. Aber das passiert nicht mehr. Jetzt habe ich ja eine eigene Wohnung, die ich bald beziehen werde. Ich ziehe aus, ganz sicher!“

Das nicht rechtskräftige Urteil – 2880 Euro Strafe und zwölf Monate bedingte Haft – nimmt der Mann wohlwollend zur Kenntnis. Er steht auf und geht mit der Klägerin zum Auto. Sie fahren gemeinsam heim.

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