Mit 3,5 Promille und einem Knöchelbruch wurde eine 46-jährige Ungarin ins Landeskrankenhaus Feldkirch (Vorarlberg) eingeliefert. Es folgte ein Streit, in dessen Zuge eine Pflegerin und ein Polizist attackiert worden sind. Am Freitag musste sich die Renitente dafür am Landesgericht verantworten.
An die Tat selbst kann sich die Angeklagte nicht mehr erinnern. Wohl aber daran, dass Schmerz, Panik und Alkohol sie in diese Ausnahmesituation gebracht hätten, sagt sie. Zum Vorfall: Bereits kurz nachdem die Verletzte ins Landeskrankenhaus Feldkirch eingeliefert wurde, kommt es zum Streit zwischen der Patientin und dem Personal.
Die Betrunkene schlägt einer Krankenpflegerin mit der Hand gegen die Rippen, danach folgt ein wuchtiger Faustschlag ins Gesicht. Zum Glück erleidet die Pflegerin nur eine Prellung, auf Schmerzensgeld verzichtet sie. Das Krankenhauspersonal ruft die Polizei, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Doch auch gegenüber den zwei Beamten zeigt sich die rabiate Ungarin äußerst unkooperativ.
Sie weigert sich, mit auf die Dienststelle zu kommen, und verletzt einen Beamten leicht. Schlussendlich muss sie dennoch mit.
Der Hund meiner Freundin ist damals im Sterben gelegen. Ich bin zu ihr gefahren und wir haben dann eine Flasche Wein und eine Flasche Prosecco getrunken.
Die Angeklagte
Angeklagte vor Gericht ein Häufchen Elend
Die bereits zweifach Vorbestrafte ist bei Gericht völlig aufgelöst, vor lauter Schluchzen kann sie kaum sprechen. Das Verfahren scheint sie sehr zu belasten. Richterin Lea Gabriel beruhigt die Angeklagte, und auch die Verteidigerin redet beschwichtigend auf ihre Mandantin ein. Vor acht Jahren wurde die Frau bereits einmal verurteilt, weil sie einen Polizisten abgewatscht hatte – und auch damals war Alkohol im Spiel gewesen. Eine weitere Vorstrafe kassierte die Ungarin vier Jahre später. Ob auch damals Alkohol eine Rolle spielte, weiß die 46-Jährige nicht mehr.
„Ich wollte meine Freundin einfach trösten“
Weshalb Staatsanwalt Manfred Melchhammer von ihr wissen will, ob sie ein Alkoholproblem hat. „Nein“, behauptet die Beschuldigte. Sie trinke sonst eigentlich nicht, und selbst wenn sie trinke, habe sie es immer im Griff. Der Staatsanwalt wundert sich, wie man es dann auf den doch beachtlichen Pegel von 3,5 Promille bringt. „Der Hund meiner Freundin ist damals im Sterben gelegen, da habe ich mich ins Taxi gesetzt, bin zu ihr gefahren und wir haben dann eine Flasche Wein und eine Flasche Prosecco getrunken. Ich wollte meine Freundin einfach trösten.“
Als Strafe für den versuchten Widerstand und die verschiedenen Körperverletzungen erhält die Angestellte sechs Monate Haft auf Bewährung, zudem muss sie eine Geldstrafe in Höhe von 5280 Euro berappen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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