Ein warmer Augusttag, ein Parkplatz im Vorarlberger Feldkirch – und ein Autoverkauf, der nie einer wurde. Was mit einem Kaufvertrag und vereinbarten 100-Euro-Raten begann, endete mit einer Bissverletzung und Krankenständen – und letztlich vor dem Landesgericht in Feldkirch.
Der 41-jährige Deutsche sitzt auf der Anklagebank, gegenüber die 51-jährige Kaufinteressentin des Gebrauchtwagens. Die Fronten sind klar, die Versionen weniger. Er räumt ein, sie gebissen zu haben. Sie spricht von schweren Verletzungen und vier Wochen Krankenstand. Das Krankenhaus hingegen bestätigte lediglich fünf Tage. Ein Detail, das im Gerichtssaal plötzlich enorm an Gewicht gewinnt – denn zwischen fünf Tagen und vier Wochen liegt nicht nur Zeit, sondern auch der Unterschied zwischen einfacher und schwerer Körperverletzung.
Verteidiger Martin Dörler bleibt ruhig, fast trocken. „Weit nicht so schwer wie behauptet“, lässt er wissen. Sein Mandant sei bedrängt worden, durchs offene Autofenster habe die Frau nach ihm gegriffen, gezerrt und sogar das Lenkrad blockiert. Er habe nur weggewollt, sagt der Angeklagte.
Weit nicht so schwer wie behauptet ...
Verteidiger Martin Dörler relativiert.
Im Gerichtssaal zeigt sich Richterin Franziska Klammer skeptisch. Wie aus fünf Tagen plötzlich vier Wochen werden, erschließt sich auch ihr nicht – zumal die Geschädigte einräumt, wegen einer Entzündung im anderen Arm bereits zuvor im Krankenstand gewesen zu sein. Der Hausarzt verlängerte – medizinisch nachvollziehbar, juristisch unerquicklich.
Neuer Vorwurf aufgetaucht
5000 Euro Schmerzengeld stehen im Raum, doch noch steht nichts fest. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten soll nun klären, was die Bisswunden tatsächlich wert sind. Als wäre das alles nicht genug, taucht noch ein weiterer Vorwurf auf: eine gefälschte Zulassungsplakette an einem anderen Fahrzeug. Auch darüber wird später zu verhandeln sein. Das Fazit des Tages ist unspektakulär: vertagt. Wahrheit braucht Zeit. Und manchmal mehr Akten als ein alter Gebrauchtwagen wert ist.
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