Weitere Maßnahmen

Regierung startet Umsetzung der EU-Asylregeln

Innenpolitik
15.01.2026 14:54
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Regierung hat am Donnerstag die nationale Umsetzung der neuen gemeinsamen europäischen Asylregeln (GEAS) präsentiert. Darin enthalten ist unter anderem, dass man am Flughafen nach der Einreise länger angehalten werden kann. Zudem gibt es weitere Möglichkeiten, bei Fehlverhalten die Grundversorgung zu reduzieren.

Als Ziel gab Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) aus, Asyl-Verfahren künftig grundsätzlich außerhalb der EU durchzuführen. Damit würde Schleppern ihre Geschäftsgrundlage entzogen, argumentierten der Ressortchef, sein Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch unisono.

Dass solche Antragszentren sowie Ausreise-Hubs kommen könnten, ermöglichen die neuen Regelungen: „Die Migrationswende wird nur funktionieren, wenn wir erweiterte Möglichkeiten auch ausnützen“, betonte Karner.

Meinl-Reisinger setzt auf „Migrationsdiplomatie“
Auch Leichtfried signalisierte, dass man diesen Weg einschlagen wolle: Es werde konsequente Rückführungen geben. Österreich könne sich nur um jene kümmern, die tatsächlich Schutz bräuchten. Meinl-Reisinger nannte als Ziel, Migration zu ordnen, zu steuern und Rückführungen konsequent umsetzen zu können. Hier setze auch ihre „Migrationsdiplomatie“ an. Zuletzt seien vier neue Migrationsabkommen verhandelt und vereinbart worden, die auch Rückübernahme von Flüchtlingen bedeuteten.

Eine Neuregelung gibt es künftig für Asylsuchende, die über einen Flughafen nach Österreich kommen. Ihre Verfahren werden, egal bei welchem Airport sie einreisen, künftig in Schwechat abgewickelt. Sollte es notwendig sein, können sie dort bis zu 18 Wochen angehalten werden. Bisher war das nur sechs Wochen möglich.

Das Balkendiagramm zeigt die jährlichen Asylanträge in Österreich von 2015 bis 2025. Die Zahl lag 2015 bei 88.340, sank bis 2019 auf 12.886 und stieg 2022 auf einen Höchstwert von 112.272. Danach fällt sie wieder auf 15.337 im Jahr 2025 (von Jänner bis November). Quelle: BMI.

Noch stärker forciert werden soll die freiwillige Rückkehr von Asylwerbern. In Ausnahmen kann es sogar Unterstützung für Personen geben, die das Land zwangsweise verlassen. Meinl-Reisinger rechnete vor, dass die OECD im Jahr 2024 immerhin 200 Millionen Menschen mit Hilfe vor Ort unterstützt habe, dass sie sich nicht auf den Weg machen. Dafür seien 24 Milliarden aufgewendet worden. Im selben Zeitraum seien in den OECD-Staaten drei Millionen Flüchtlinge aufgenommen worden und das habe 28 Milliarden an Kosten verursacht.

Mehr Sanktionsmöglichkeiten in Grundversorgung
Was die Sanktionen in der Grundversorgung betrifft, werden nun weitere Tatbestände definiert, bei denen sie verhängt werden können. Das betrifft etwa Fälle, wo das Quartier ohne Genehmigung verlassen wird.

  Zu den weiteren Neuerungen zählt, dass das System Eurodac, über das die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Staats geklärt wird, neu aufgestellt wird. Statt nur die Fingerabdrücke abzunehmen, wird nun auch eine Gesichtserkennung vorgenommen. Zudem werden die biometrischen Merkmale nun schon bei Kindern ab sechs registriert. Bisher war das Mindestalter 14. Weiters werden Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsberechtigung sowie Staatenlose in dem System erfasst.

Geklärt ist nun auch, wo jenes Quotensystem angesiedelt wird, über das künftig der Familiennachzug geregelt wird. Derzeit ist er ja noch bis Mitte des Jahres ausgesetzt. Danach wird die Zusammenführung über die Niederlassungsverordnung vorgenommen. In dieser gibt es jetzt schon eine Kategorie für den Familiennachzug bei Drittstaatsangehörigen, die in Österreich arbeiten, beispielsweise für die Ehefrau eines albanischen Handwerkers.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt