Ein einschlägig vorbestrafter Bauarbeiter soll seine Ex-Freundin und deren neuen Freund bedroht, genötigt und beharrlich verfolgt haben. Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) stand er nun vor Gericht.
Im Zentrum des Verfahrens am Mittwoch standen eine zerrüttete Beziehung und eine Frau, die aus Angst lange Zeit gute Miene zum bösen Spiel machte. So habe der angeklagte Ex vergangenen August angekündigt, ihrem Lebensgefährten „die Hoden abzuschneiden“ – und sie müsse dabei zusehen. Auch ihre Familie habe er bedroht. Worte, die laut Anklage nicht im Affekt fielen, sondern bewusst geäußert wurden. „Ich wollte ihr nichts antun“, hielt der Beschuldigte dagegen.
„Küss mich!“-Aufforderungen
Ein zweiter Vorwurf betraf einen Vorfall auf einem Weinfest in Feldkirch-Tosters. Dort soll der Mann die Frau gegen eine Wand gedrückt und zu einem Kuss gedrängt haben. „Ich wollte ihr nur ein Bussi geben“, sagte er. Das mutmaßliche Opfer schilderte die Situation allerdings anders: Sie habe sich durch die wiederholten „Küss mich!“-Aufforderungen massiv eingeengt und unter Druck gesetzt gefühlt. Laut Anklage suchte der Mann zudem wiederholt die Nähe der Frau, rief sie nahezu täglich an und soll um das Haus ihres neuen Freundes in Dornbirn geschlichen sein und Videoaufnahmen gemacht haben.
Auf Nachfrage der Richterin erklärte das mutmaßliche Opfer, man sei zunächst befreundet gewesen. Spätestens nach den Drohungen und den Stalking-Fällen habe sie aber den Kontakt beenden wollen und ihren Ex-Freund mehrfach aufgefordert, sie in Ruhe zu lassen. Was der 52-Jährige bestritt und meinte, es sei „halt alles kompliziert“ gewesen.
Die Polizei fasste die im Zuge der Ermittlungen ausgewerteten Chatverläufe als „wechselseitiges Vermissen und Liebhaben“ zusammen. Staatsanwältin Sofia Gassner fand klare Worte: Von „reinen Schutzbehauptungen“ des Angeklagten sprach sie, von glaubwürdigen Aussagen aufseiten der Frau. „Es gibt keinen Grund, warum sie lügen sollte.“ Auch Privatbeteiligtenvertreterin Ariana Etefagh schloss sich dem an und forderte Schmerzensgeld für ihre Mandantin.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Gericht folgte dieser Sicht nur teilweise. Schuldig sprach Richterin Verena Wackerle den Mann wegen der gefährlichen Drohung. Die Schilderungen von Opfer und Zeugen seien nachvollziehbar, erfunden wirke hier nichts. Freigesprochen wurde der 23-fach Vorbestrafte hingegen vom Vorwurf der Nötigung und der beharrlichen Verfolgung. Zu widersprüchlich seien die Signale gewesen, zu wechselhaft Nähe und Distanz. Vier Monate bedingte Haft und 8000 Euro Geldstrafe lautete das Urteil: „Mit Ihrer 24. Vorstrafe muss Ihnen doch endlich klar sein, dass es so nicht weitergehen kann“, tadelte die Richterin den Unverbesserlichen, der das Leben hinter Gefängnismauern bestens kennt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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