Eine Tirolerin (38) griff im Verlassenschaftsverfahren ihres verstorbenen Ex-Mannes tief in die moralisch fragwürdige Trickkiste. Weil es auch Betrug war, sollte die Frau am Dienstag vor dem Landesgericht Innsbruck sitzen. Dazu kam es nicht, den Prozess gab es trotzdem. Ein Urteil auch.
Der Fall mutet skurril an: Laut Anklage behauptete die Frau, die dem Prozess am Landesgericht unentschuldigt fernblieb, zum Todeszeitpunkt ihres Ex-Mannes noch dessen Lebensgefährtin gewesen zu sein. Trotz bereits erfolgter Scheidung. Aber nicht nur das: Sie hatte zur Untermauerung auch einen gefälschten Abschiedsbrief ihres Ex-Mannes vorgelegt – demnach sei sie die Alleinerbin.
Trickserei auch rund um Scheidungskosten
In einem ebenfalls gefälschten Schreiben mit seiner Unterschrift behauptete sie, ihr zu diesem Zeitpunkt noch lebender Mann hätte eingewilligt, die von ihr nicht bezahlten Scheidungskosten zu übernehmen.
Was im Laufe der Verhandlung rätselhaft blieb, war die Intention der Tirolerin hinter der Fälschung des Abschiedsbriefes, der ihr das Erbe sichern sollte. „Die Verlassenschaft war nämlich überschuldet“, merkte der als Zeuge geladene Notar pikanterweise an!
Notar wurde wegen ähnlicher Schrift stutzig
Ihm war auch aufgefallen, dass es bei den Unterschriften der 38-Jährigen und derjenigen auf dem vermeintlichen Abschiedsbrief „gewisse Ähnlichkeiten“ gab, eine Fälschung als nahe lag.
Vorführung der Angeklagten durch die Polizei scheiterte
Der Richter wollte die nicht erschienene Angeklagte von der Polizei vorführen lassen, was allerdings scheiterte. Also gab es ein Urteil in Abwesenheit. Es lautete auf 18 Monate unbedingte Haft. Erschwerend kamen etliche Vorstrafen hinzu, auch wegen diverser einschlägiger Betrugsdelikte.
Der Verteidiger der Frau meldete „volle Berufung“ gegen das Urteil an. Dieses ist damit nicht rechtskräftig.
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