Gastpatienten-Streit

NÖ-Landesrat nimmt nun Wiener Stadtchef ins Visier

Niederösterreich
14.01.2026 06:00

Der Streit um die Nicht-Behandlung niederösterreichischer Patienten in Wiener Spitälern legt an Härte zu. Weil sich Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) mit der mächtigen NÖ-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) angelegt hat, legt in St. Pölten Gesundheitslandesrat Anton Kasser (ÖVP) ein Schäuferl nach.  

Mikl-Leitner hatte ja gedroht, Niederösterreich werde Hunderte Millionen Euro, die Wien für die Behandlung von Gastpatienten erhalten habe, zurückfordern, sollte die Bundeshauptstadt nicht einlenken. Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hatte das brüsk zurückgewiesen.  Jetzt wirft sich sein niederösterreichischer Amtskollege Anton Kasser in die Schlacht. Er zieht gegen den Wiener Bürgermeister Michael Ludwig zu Felde.

„Ludwig hat unterschrieben“
Kasser betont, dass die Behandlung von Gastpatienten im sogenannten Finanzausgleich geregelt wurde. Im Vorfeld habe es „unzählige Verhandlungen“ gegeben, dabei hätte die Wiener Delegation ausreichend Zeit gehabt, Bedenken zu äußern. Doch das geschah nicht. „Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig hat diesen Vertrag unterschieben“, stellt Kasser klar: „Jetzt so zu tun, als wüsste man davon nichts mehr, ist politische Kindesweglegung.“

Pendler zahlen in Wien ein
„Wenn aufrechte, unterzeichnete Verträge plötzlich nichts mehr wert sind, das beschädigt dies das Vertrauen der Menschen in die Politik massiv“, setzt der NÖ-Landesrat nach. Es gehe nicht darum, politisches Kleingeld zu wechseln. „Sondern um Fairness und Verlässlichkeit“, betont Kasser: „Mehr als 200.000 Niederösterreicher tragen als Pendler, die in Wien arbeiten und Abgaben zahlen, die Wiener Wirtschaft – und jetzt werden sie im Gesundheitsbereich benachteiligt.“ Das könne und werde man in St. Pölten nicht akzeptieren.

Verstoß gegen Gesetze
Die rechtliche Lage sei eindeutig, ist Kasser überzeugt. Mehrere renommierte Juristen kommen nämlich zu dem Schluss, dass das Vorgehen Wiens in der Gastpatienten-Causa nicht rechtskonform ist. So hält der Medizinrechtsprofessor Karl Stöger fest, dass eine Ungleichbehandlung von Patienten aufgrund ihres Hauptwohnsitzes gegen das Bundes-Krankenanstaltengesetz verstoße und verfassungswidrig sei.

Kasser führt auch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ins Treffen. Dieses besage, dass Versicherte Anspruch auf stationäre Spitalsleistungen im Bundesland ihres Wohn- oder Arbeitsortes haben. „Das ist ein zentraler Punkt für unsere Pendler“, sagt der Gesundheitslandesrat.

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