Die Diskussion um die Verlegung der Geburtenstation von Dornbirn nach Bregenz ist um ein Kapitel reicher: Die Landeswahlbehörde lehnt die geplante Volksbefragung ab – weil die Fragestellung nicht den rechtlichen Vorgaben entspreche.
Die Landeswahlbehörde hat am Montag ein Volksbegehren zur Dornbirner Geburtenstation abgelehnt. Die Fragestellung „Soll die Versorgung mit Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn erhalten bleiben?“ entspreche nicht der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, argumentierte die Landeswahlbehörde. Der Antrag sei deshalb nach ausführlicher Prüfung wegen Gesetzwidrigkeit abgelehnt worden, teilte das Land mit.
Zum einen entspreche die Frage nicht dem Gebot der Eindeutigkeit, das erforderlich sei, „um Missverständnisse der Stimmberechtigten möglichst auszuschließen und den wahren Willen der Stimmberechtigten zum Ausdruck zu bringen“, hieß es. Zum anderen sei zwar ein angestrebtes Ergebnis erkennbar, der Fragestellung lasse sich aber nicht entnehmen, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung zu dessen Erreichung zu setzen hätte. Dies sei aber nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes notwendig. Die Antragstellerin kann gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erheben oder eine andere Fragestellung bei der Landeswahlbehörde einbringen.
Petition gegen Verlegung gestartet
Die geplante Reform der Vorarlberger Spitallandschaft ließ im vergangenen Herbst die Wogen hochgehen, besonders die Verlegung der Gynäkologie von Dornbirn nach Bregenz sorgte für breiten Widerstand. Über 57.000 Menschen unterzeichneten eine Petition gegen die Verlegung, Hunderte nahmen an Demonstrationen vor dem Landhaus teil, Ärzte brachten ihre Bedenken vor. Der Dornbirner Bürgermeister Markus Fäßler (SPÖ) fühlte sich zu wenig in den Entscheidungsprozess eingebunden, auch die Dornbirner ÖVP stellte sich gegen die Pläne der Parteikollegen in der Landesregierung.
Diese hielt an der Verlegung fest. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) kritisierte ihrerseits, die Stadt habe sich im Vorfeld zu wenig eingebracht und keine Präferenzen genannt. Dornbirn betreibt das einzige Krankenhaus außerhalb der landeseigenen Betriebsgesellschaft.
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