Das Land Oberösterreich hat für 2026 das oö. Bildungskonto von 6,8 auf 5,8 Millionen Euro gekürzt. Zudem wird die Laufzeit des Kontos um zwei Jahre gestreckt. Das bedeutet, dass viele weiterbildungswillige Arbeitnehmer massive Einbußen haben werden. „Angesichts der Herausforderungen am Arbeitsmarkt ist es fatal, wenn es jetzt bei der beruflichen Weiterbildung der Arbeitnehmer zu Kürzungen kommt“, so AK-Präsident Stangl.
Gekürzt wird bei vielen Weiterbildungen und bei bestimmten Zielgruppen. So erhalten zum Beispiel Personen, die einen Lehrabschluss berufsbegleitend nachholen, in Zukunft deutlich weniger Weiterbildungsförderung. Hier werden nicht mehr 60 Prozent der Kurskosten bis zu maximal 2.700 Euro durch das Bildungskonto abgedeckt, sondern der Fördersatz wurde auf 30 Prozent bis zu maximal 2.200 Euro gesenkt. Betroffen sind aber auch kostenpflichtige Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, wie zum Beispiel die Ausbildung zur Heimbeihilfe oder zur Ordinationsassistenz.
Kürzungen bei denen, die es am meisten brauchen
Das Land Oberösterreich kürzt aber auch bei Personen mit geringer formaler Bildung, bei älteren Arbeitnehmer:innen ab 50 Jahren mit geringem Einkommen sowie bei Karenzierten und beim AMS gemeldeten Wiedereinsteiger:innen. Gerade für diese Gruppen ist ein guter Zugang zu berufsbezogener Aus- und Weiterbildung enorm wichtig, um bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu haben.
Für all jene, die bisher das 60prozentige (maximal 2.700 Euro) Bildungskonto in Anspruch nehmen konnten, kann der Verlust an Förderung bis zu 1.350 Euro ausmachen. „Das ist eindeutig die falsche Entwicklung. Es werden überall dringend Fachkräfte gesucht. Jetzt bei der Weiterbildung zu kürzen, ist der falsche Ansatz„, fordert AK-Präsident Stangl.
Weniger Geld für digitale Ausbildungen
Gekürzt wird zudem bei hochwertigen digitalen Ausbildungen. Hier kann es durch die Kürzung der Förderung zu Mehrkosten von bis zu 2.000 Euro kommen. „Es ist zukunftsvergessen, wenn das Land Oberösterreich in Zeiten der digitalen Transformation die Weiterbildungsunterstützung kürzt„, sagt AK-Präsident Stangl.
Die neuen Richtlinien sind mit 1.1.2026 in Kraft getreten. Das führt dazu, dass Personen, die zwar 2025 eine geförderte Weiterbildung absolviert haben, aber ihren Förderantrag erst heuer einreichen, bereits von den Kürzungen betroffen sind. Das gilt auch für Kurse, die zwar 2025 begonnen haben, aber erst 2026 enden. „Die Arbeitnehmer:innen haben bei Kursbeginn mit der geltenden Förderung gerechnet und müssen sich darauf verlassen können. Hier so kurzfristig umzustellen, schwächt das Vertrauen in die Politik„, kritisiert AK-Präsident Stangl.
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