Griff in die Kassa

Aus Supermarkt wurde Selbstbedienungsladen

Vorarlberg
18.12.2025 06:00

Wegen Diebstahls und betrügerischen Datenmissbrauchs musste sich am Mittwoch eine 60-jährige Kroatin am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg verantworten. Die Supermarktmitarbeiterin hatte nicht nur ihren Arbeitgeber bestohlen, sondern auch Mitarbeiter dazu angestiftet.

Verheiratet, geregeltes Einkommen, keine Schulden und eine weiße Weste, so das „Profil“ der 60 Jahre alten Kroatin. Was also war der Grund, dass die Frau im vergangenen Sommer falsch abbog und kriminell wurde?

Die Angeklagte weiß es selbst nicht. „Ich weiß nur, dass das, was ich getan habe, eine große Dummheit von mir war“, zeigt sich die mittlerweile als Teilzeitkraft in einem anderen Betrieb arbeitende Frau durchaus einsichtig.

Simple Tricks
Kriminell wurde die 60-Jährige, nachdem sie bemerkte, dass man Leergutbons unter bestimmten Bedingungen zweimal einlösen kann. Und so gelang es ihr auch, das System mittels simpler Tricks zu überlisten. Über einen Zeitraum von zwei Monaten erhöhte sie so ihr Einkommen und animierte auch einige aus ihrer Kollegenschaft, es ihr gleichzutun. Das zusätzliche Geld behielt sie für sich. Schließlich kam der Betrug aber ans Licht. Die Folge: Eine fristlose Entlassung.

Heute arbeitet die Angeklagte in Teilzeit als Verkäuferin und verdient nur noch rund 1100 Euro im Monat. Die Frau war bisher unbescholten und hatte keine finanziellen Probleme. Viel mehr könne sie zu den Vorfällen nicht sagen. Besonders leid tut ihr, dass sie Kollegen in die Sache hineingezogen hat. Die Filialleiterin behielt 1500 Euro vom letzten Lohn ein, womit der entstandene Schaden mehr als ausgeglichen wurde.

Da die kroatische Staatsbürgerin ihr Fehlverhalten eingestanden hat, der Schaden bereits ersetzt ist und sie zuvor ein ordentliches Leben geführt hatte, bleibt ihr eine Verurteilung zum Glück erspart. Im Rahmen einer sogenannten Diversion muss sie jedoch eine Geldbuße von 700 Euro zahlen. Danach gilt die unangenehme Angelegenheit als erledigt.

Ins Gewissen geredet
Der Richter machte ihr aber noch klar, dass ein weiteres Fehlverhalten deutlich strengere Folgen hätte und redete der Frau ins Gewissen. „Lassen Sie sich das eine Lehre sein. Das nächste Mal kassieren Sie einen Eintrag im Strafregister“, schließt Richter Dietmar Nußbaumer die Verhandlung am Mittwoch. Die Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, ebenso die Staatsanwaltschaft.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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