Nicht rechtskräftig

Freisprüche im Prozess um Welser Immo-Betrug

Oberösterreich
04.12.2025 13:46

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft in OÖ lautete, dass ein Makler und eine Frau aus seinem Umfeld eine Erbengemeinschaft bei einem Grundstücksverkauf um eine sechsstellige Summe geprellt haben sollen. Die Freisprüche sind aber noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Ein 54-jähriger Makler und eine mitangeklagte Frau aus seinem Umfeld von ihm sind am Donnerstag im Landesgericht Wels vom Vorwurf freigesprochen worden, eine Erbengemeinschaft bei einem Grundstücksverkauf über den Tisch gezogen zu haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Erben wollten 2015 die in der Stadt liegende Liegenschaft zuerst selbst veräußern, ein Jahr später übergaben sie die Gründe an den Makler. Die Zweitangeklagte, die zur Familie des 54-Jährigen ein Naheverhältnis hat, soll laut Staatsanwältin eigens eine Firma gegründet und als deren Geschäftsführerin ein Angebot gelegt haben.

Staatsanwaltschaft sah Scheinangebote
Geboten wurden 935.000 Euro, obwohl das Grundstück laut Verkehrswert 1,2 bis 1,3 Millionen Euro wert gewesen wäre, so der Vorwurf. Bessere Angebote seien den Verkäufern verschwiegen worden. Dafür seien der Erbengemeinschaft etwa aus dem Umfeld der beiden Angeklagten schlechtere Scheinangebote vorgelegt worden, sodass sie 2017 an die Zweitangeklagte verkauften, führte die Staatsanwaltschaft aus.

Die Verteidigung sieht keine Vertuschung
Der Verteidiger des Maklers hingegen sieht keine „Vertuschung“. Es habe kein höheres schriftliches Angebot „existiert“, und der erzielte Kaufpreis sei nicht deutlich zu niedrig gewesen. Der Makler fand erst keinen passenden Käufer, bei vorliegenden Angeboten ging es immer nur um den Erwerb einer der beiden Flächen, sagte dieser vor Gericht. Allerdings gab es wohl zeitgleich Offerten für Teilflächen. In Summe gesehen wäre damit ein Kaufpreis von weit mehr als einer Million Euro erzielt worden. Der Angeklagte betonte, dass die Erbengemeinschaft aber nur einen Käufer wünschte.

Urteile nicht rechtskräftig
Die Zweitangeklagte sagte, sie habe das Grundstück nicht als Strohfrau, sondern als mögliche Altersvorsorge erwerben wollen und aus steuerlichen Gründen eine GmbH gegründet, bevor sie das „Investment“ tätigte. Das Gericht sprach die beiden vom Vorwurf des schweren Betrugs frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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