Es sorgte für Entsetzen bei vielen Autohändlern: Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetzes sollte die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe bei Gebrauchtwagenexporten ins Ausland gestrichen werden. Nun wurde der Passus im Gesetzesentwurf aber doch entschärft.
Es ist keine Vollbremsung, aber den Rückwärtsgang hat die Bundesregierung eingelegt. Sie plante im Zuge des Betrugsbekämpfungsgesetzes eine Änderung bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Autos: Weil diese nur in Österreich fällig ist, wird sie beim Export von Gebrauchtwagen bisher teilweise rückerstattet – diese Möglichkeit sollte laut Gesetzesentwurf ersatzlos gestrichen werden.
„Nicht wettbewerbsfähig“
Autohändler aus Oberösterreich schrien auf, weil sie dadurch einen Verlust ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit fürchteten – die „Krone“ berichtete. „Ein mit der NoVA belastetes Auto ist am EU-Markt nicht wettbewerbsfähig, weil es viel teurer ist als Angebote aus anderen Ländern“, meinte etwa Autohändler Maximilian Divischek.
Rückerstattung bleibt
Nun wurde der Passus laut Beschluss im Finanzausschuss entschärft: Bei einer Zulassung von maximal vier Jahren im Inland steht demnach weiterhin eine NoVA-Vergütung beim Export ins Ausland zu. In Zukunft ist laut neuem Gesetzesvorhaben bei Beträgen über 5000 Euro pro Fahrzeug aber ein Gutachten nötig, das den tatsächlichen Wert nachweist. Im Nationalrat wurde das Gesetz noch nicht beschlossen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.