Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Salzburger zeigte im Mai 2024 in der Christian-Doppler-Klinik zweimal das Nazi-Symbol. Das bestätigte eine Pflegerin. Doch aufgrund seines psychischen Zustandes zweifelten die Geschworenen am Vorsatz der Wiederbetätigung – ein einstimmiger Freispruch wurde am Dienstagnachmittag verkündet.
Zweimal soll ein massiv vorbestrafter Salzburger in der Christian-Doppler-Klinik gegenüber einer Pflegerin den Hitlergruß gezeigt haben – passiert Mitte Mai 2024, als er zwangsweise in der „Geschlossenen“ untergebracht war. Deshalb lautete der Vorwurf des Staatsanwaltes am Dienstag im Salzburger Landesgericht: Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g. „Der Angeklagte hat sich schon dreimal wiederbetätigt, immer war das Ausführen des Hitlergrußes dabei“, verwies der Ankläger auf die Vorstrafen.
Laut Anwalt war es nur „wirres Gerede“
„Er ist einfach nur krank, aber sicher kein Nazi“, betonte hingegen der Verteidiger. Der noch bis 2028 in Strafhaft sitzende Salzburger mit einer Persönlichkeitsstörung sei in einem „hoch-psychotischen“ Zustand gewesen, es sei nur „wirres Gerede“ gewesen, argumentierte der Verteidiger und kritisierte, dass die ärztliche Schweigepflicht missachtet worden sei. Seiner Ansicht nach gelte diese auch für die Hilfskräfte der Ärzte. Laut dem Gutachten einer Neuro-Psychiaterin galt der Angeklagte zudem als eingeschränkt zurechnungsfähig.
Der Angeklagte selbst wollte nichts sagen: Er könne sich auch nicht erinnern. Die Pflegerin bestätigte als Zeugin, dass er ihr den Gruß gezeigt habe: „Er war ein schwieriger Patient“.
Für das Geschworenengericht fehlte es am Vorsatz zur Wiederbetätigung. Sie sprachen ihn einstimmig frei. Laienhaft erklärt: Für die Geschworenen war es daher nicht eindeutig, ob er überhaupt wusste, was er damals tat. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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