Nachdem er erklärt hatte, die meisten Dekrete seines Vorgängers aufzuheben, hat US-Präsident Donald Trump nun auch sämtliche Begnadigungen Joe Bidens für ungültig erklärt. Hintergrund ist der Streit um eine Signiermaschine, mit deren Hilfe die Präsidentenunterschrift kopiert werden kann.
Eigentlich wird im Weißen Haus auf den sogenannten Autopen gerne zurückgegriffen, wenn schnell routinemäßige Unterschriften des Staatspräsidenten notwendig sind, oder dieser sich gerade im Ausland aufhält. Aber seit Barack Obama werden auch immer wieder auch wichtige Gesetze mit einer mechanisch reproduzierten Signatur des Präsidenten versehen. Juristisch ist der Vorgang zulässig, doch er ist nicht unumstritten.
Trump wirft aktuell Bidens Mitarbeitern vor, den Unterschriftenautomaten genutzt zu haben, um Bidens Signatur unter offizielle Dokumente zu setzen – teils ohne sein Wissen. Er nannte dies einen der größten „Skandale“ der US-Geschichte. Daher will der 79-Jährige nun einen Großteil von Bidens Dekreten aufheben. Unter Biden hat die Zahl an Dekreten mit kopierter Unterschrift laut einer Studie des rechtskonservativen Oversight Projects enorm zugenommen.
Experten zweifeln an Rechtmäßigkeit
Auch die Begnadigungen seines Vorgängers will Trump vor diesem Hintergrund für ungültig erklären. Rechtsexperten äußern jedoch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Schrittes. Einem Präsidenten stehe es nicht zu, die Begnadigungen eines Vorgängers aufzuheben, sagt der Rechtsprofessor Mark Osler von der University of St. Thomas. Andere von der Nachrichtenagentur Reuters befragte Juristen erklären, es gebe für Trumps Vorgehen keine verfassungsrechtliche oder juristische Grundlage.
Trumps Ankündigung ist aber auch einer bereits länger andauernden politischen Debatte über den Einsatz des Begnadigungsrechts durch Präsidenten geschuldet. Auslöser für die jüngste Kontroverse ist die vor einem Jahr erfolgte Begnadigung von Bidens Sohn Hunter, die für scharfe Kritik vonseiten der Republikaner gesorgt hat. Trump selbst hat von seinem Begnadigungsrecht bereits umfassend Gebrauch gemacht und in den ersten zehn Monaten seiner zweiten Amtszeit 70 Begnadigungen erlassen.

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