Italiener war im KZ
Deutschland muss Erben von Soldat entschädigen
Die Republik Deutschland muss den Erben eines KZ-Häftlings 82.000 Euro Entschädigung zahlen. Das urteilte jetzt das Zivilgericht in Rom. Der italienische Soldat war nach dem Waffenstillstand von 1943 gefangen genommen und für 632 Tage in Konzentrationslagern interniert worden.
Was der Soldat erlitten hat, stellt laut dem Gericht in Rom ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Dino Pozzato wurde am 12. September 1943 in Albanien gefangen genommen und anschließend zu Zwangsarbeit in einem Nebenlager des KZ Mauthausen in Oberösterreich sowie später im Stalag XVII und in Holzhausen gezwungen. Am 5. Juni 1945 konnte er aus der Gefangenschaft zurück nach Italien kehren.
Pozzato war als „militärischer Sklave“ eingestuft worden und damit getrennt von Kriegsgefangenen, die im Gegensatz zu ihm internationalen Schutz hatten. Im konkreten Fall seien auch Verstöße gegen internationale Konventionen sowie deren Missachtung und die Unterwerfung unter Bedingungen der Sklaverei nachgewiesen worden, sagte die Richterin in Rom.
Soldat erholte sich nie
Italiens Regierung hat die Situation der Militärintervenierten inzwischen offiziell anerkannt: Es gibt einen eigenen Gedenktag am 20. September. Historisch sei belegt, dass die rechtlichen und tatsächlichen Lebensbedingungen der Militärgefangenen unmenschlich gewesen seien, urteilte das Gericht. Es sprach den Erben des Soldaten nun eine Entschädigung von 82.000 Euro zu, die die Republik Deutschland zahlen müsse.
Der Italiener, der in Konzentrationslagern war, erholte sie nie vollständig und beging 1982 Suizid.

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