Seit sein Kind (heute 16) sechs Jahre jung war, soll sich der Vater an ihr vergangen haben. Der Mann verneint, dem Mädchen wird Glauben geschenkt. Das Urteil am Landesgericht Eisenstadt ist nicht rechtskräftig.
Nach zehn Stunden am zweiten Tag der fortgesetzten Hauptverhandlung am Landesgericht Eisenstadt fällt der große Schöffensenat das Urteil: siebeneinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Der Mann, der bis zuletzt seine Unschuld beteuert hat, wirkt fassungslos. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.
Zwischen 2015 und 2021 soll der Vater an der heute 16-jährigen Tochter regelmäßig geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben. Das Muster in solchen Fällen ist stets dasselbe: Nur ja nichts weitererzählen, sonst ...
Das Mädchen hielt sich nicht daran. Im Zuge des Aufklärungsunterrichts in der Volksschule berichtete es Klassenkameraden von den grauslichen Vorfällen daheim. Die Kinder rieten ihr, Anzeige zu erstatten. „Das hat sie sich nicht getraut“, sagt die Staatsanwältin. „Schließlich ist der Vater ja selbst Polizist. Wer hätte ihr denn bitteschön glauben sollen?“
Vor wenigen Monaten hatte der Burgenländer, der auf einem Posten in Niederösterreich tätig war, den Dienst ruhend gestellt. Er wollte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Der Gehversuch wird wohl noch warten müssen.
Fremdgegangen: „Aus dem Helden wurde ein Anti-Held“
Am Landesgericht ist die Rede von langjährigen Eheproblemen, von bestem Einvernehmen mit der Tochter und von einem Tag, an dem der Vater „vom Helden zum Anti-Held“ werden sollte, wie es sein Rechtsanwalt Florian Astl ausdrückt:
Die Mutter hatte ihren Ehemann im Oktober 2024 in flagranti im Bett mit einer anderen Frau erwischt. Freilich wurde sofort die Scheidung in den Raum geworfen. Laut dem Angeklagten habe sich das Mädchen sofort auf die Seite der Mutter geschlagen, aus Angst, „übrigzubleiben“. Als tags darauf die Polizei vor der Tür stand und die Vorwürfe zur Sprache brachte, sei sein Mandant in Ohnmacht gefallen, so Rechtsanwalt Astl.
Den Schöffen wird die auf Video aufgezeichnete Einvernahme der Tochter des Angeklagten vorgespielt. Eine Sachverständige für Psychologie befindet die Jugendliche in ihrem Gutachten für glaubwürdig. Ein Mitschüler sagt im Zeugenstand: „Es gab schon immer Gerüchte. Als ich es von ihr hörte, was sie alles machen musste, war ich schockiert. Ich habe ihr angesehen, dass es stimmt.“
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