Die Erneuerbaren-Abgabe, die Stromkunden für den Ausbau der erneuerbaren Energien bezahlen müssen, wird 2026 gesenkt. Diese Entscheidung des Wirtschaftsministeriums führt zu einer minimalen Entlastung für Haushalte.
Die Erneuerbaren-Förderkosten setzen sich aus einer Pauschale und dem Förderbeitrag zusammen. Während die Pauschale bis 2027 unverändert bleibt, wird der Förderbeitrag im kommenden Jahr gesenkt – im Schnitt um 36 Prozent für energieintensive Betriebe und um rund 22 Prozent für Haushalte. Derzeit machen diese Erneuerbaren-Förderkosten vier Prozent der gesamten Stromkosten aus – die Entlastung macht laut Ministerium „über 14 Prozent“ dieser vier Prozent aus.
Für ein großes Industrieunternehmen mit 55 Millionen kWh Verbrauch bedeutet das laut Ministerium beispielsweise einen Rückgang um rund 51.000 Euro netto, insgesamt etwa 25 Prozent weniger als 2025. Eine Tischlerei mit 55.000 kWh Verbrauch spart rund 152 Euro netto bzw. 21 Prozent. Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh bezahlt heuer rund 39 Euro (inkl. USt.) Förderbeitrag, 2026 sinkt dieser Aufwand um etwa 22 Prozent (um rund 8,60 Euro pro Jahr).
Macht Elektrizitätswirtschaftsgesetz Strom billiger?
Noch im Dezember soll nach Plänen der Bundesregierung das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz beschlossen werden. Vom Gesetz versprechen sich ÖVP, SPÖ und NEOS bekanntlich billigeren Strom und eine sicherere Versorgung für Haushalte und Betriebe. Kernpunkt ist eine Bagatellgrenze bei den neuen Einspeisegebühren: Kleinanlagen unter sieben kW bleiben befreit, größere Anlagen zahlen nur für die Leistung oberhalb dieser Schwelle. Die Tarife werden von der E-Control festgelegt und könnten sich an einer EU-Richtlinie orientieren, die Netzentgelte auf 0,05 Cent pro kWh deckelt. Wirksam werden die Gebühren jedoch frühestens Anfang 2027. Kritik von Erneuerbaren-Verbänden weist die Regierung zurück und verweist auf hohe Netzausbaukosten, an denen sich alle Erzeuger beteiligen müssten. Hybridanlagen sollen von der geplanten Spitzenkappung ausgenommen sein, kurzfristige Leistungsbegrenzungen müssen künftig am Vortag angekündigt werden.
Begleitet wird das Gesetz von mehreren Entlastungsmaßnahmen: Eine „Preis-runter-Garantie“ soll sicherstellen, dass sinkende Einkaufspreise binnen sechs Monaten an Haushalte mit variablen Tarifen weitergegeben werden. Zudem ist ein Krisenmechanismus geplant, der den Arbeitspreis im Ernstfall bei zehn Cent netto deckelt. Auch ein Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte soll eingeführt werden. Zur Abfederung steigender Netzkosten will die Regierung 450 Millionen Euro aus der Auflösung zweier Rückstellungskonten nutzen – ein Schritt, der laut Wirtschaftsministerium bereits einen stärkeren Anstieg der Netzentgelte verhindert hat.
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