Die Landesregierung hat am Donnerstag den Bedarfs- und Entwicklungsplan 2030 für die Pflege beschlossen. Während mobile und teilstationäre Angebote massiv ausgebaut werden sollen, zieht das Land im stationären Bereich eine Genehmigungs-Schranke ein. Der Grund: Überkapazität.
Die steirische Landesregierung hat am Donnerstag den neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan 2030 (BEP) für die altersbezogene Pflege beschlossen. Der Plan, der nun dem Landtag vorgelegt wird, sieht eine deutliche Verschiebung der Pflegeinfrastruktur vor: weg von der stationären Pflege, hin zu mobilen und teilstationären Angeboten.
„Wir haben uns darauf verständigt, die mobile Pflege zu stärken, damit die Steirerinnen und Steirer länger in ihrem gewohnten Umfeld betreut und gepflegt werden können“, betont Landesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) in einer Aussendung. Die mobile Pflege solle deshalb in den kommenden Jahren deutlich gestärkt werden. Konkret ist eine Ausweitung von derzeit 1,35 Millionen auf rund 2,1 Millionen Jahresstunden vorgesehen – ein Plus von etwa 50 Prozent.
Auch die teilstationäre Tagesbetreuung wird stark ausgebaut: Bis 2030 sollen 710 Plätze zur Verfügung stehen, 250 mehr als heute. Zudem sollen Alternativen zum Heim – etwa betreutes Wohnen – um fast 1000 Plätze erweitert werden.
Neue Genehmigungs-Schranke
Im stationären Bereich zeigt die Analyse des Planungsinstituts EPIG, dass die Steiermark bereits jetzt mehr Plätze hat, als bis 2030 benötigt werden. Während rund 14.600 Pflegeheimplätze ausreichen würden, stehen 16.500 Plätze zur Verfügung. Um diese Überkapazitäten nicht weiter anwachsen zu lassen, plant das Land eine Genehmigungs-Schranke. Sie soll verhindern, dass zusätzliche Heimplätze bewilligt werden, solange der Gesamtausbau landesweit den Bedarf übersteigt. Die dahinterliegende Hoffnung: dass sich Kapazitäten aus Regionen mit Überschuss in Bezirke mit höherem Bedarf verlagern.
Durch den Fokus auf mobile und teilstationäre Pflege will das Land auch den Einsatz von Pflegekräften effizienter gestalten. Die stationäre Pflege sei die „personalintensivste Form“, heißt es in der Begründung. Da Gemeinden einen erheblichen Teil der Pflegekosten tragen, erwartet die Landesregierung außerdem eine finanzielle Entlastung.
Teils große regionale Unterschiede
Der Plan zeigt teils deutliche Unterschiede zwischen den Bezirken. Während in Graz ein massiver Ausbau der mobilen Dienste nötig ist – hier braucht es laut BEP praktisch eine Verdoppelung der Kapazitäten – bestehen in mehreren Bezirken (etwa Leoben, Weiz, Deutschlandsberg oder Voitsberg) klare Überkapazitäten bei Pflegeheimplätzen.
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