In ihrer Sitzung am Donnerstag hat die steirische Landesregierung zwei wesentliche Schritte für die zukünftige Ausgestaltung der sozialen Unterstützungssysteme im Land gesetzt. Einerseits wurde die gesetzlich vorgeschriebene Valorisierung der Sozialhilfe, andererseits die Novelle des Wohnunterstützungsgesetzes beschlossen.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Anpassung der Sozialhilfe um 2,7 Prozent beschlossen. Grund dafür ist die bundesgesetzliche Koppelung an den Ausgleichszulagen-Richtsatz. Nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrags beträgt der maximale monatliche Höchstsatz künftig 1168,40 Euro, was 95 Prozent des Richtsatzes entspricht.
Damit würde die Steiermark laut FPÖ und ÖVP ein „klares Zeichen für Leistungsgerechtigkeit“ setzen: Die Sozialunterstützung darf künftig nicht mehr oder gleich viel betragen als eine Pensionsleistung. „Wer gearbeitet und in das System eingezahlt hat, soll auch spürbar mehr bekommen als jemand, der nie einen Beitrag geleistet hat“, heißt es in einer Aussendung des Landes Steiermark.
„Hilfe in schwierigen Lebenslagen“
Der zuständige Landesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) betont, dass die Reform sicherstellt, dass die Sozialunterstützung jene erreicht, die sie wirklich benötigen, ohne falsche Anreize zu setzen. „Die Sozialunterstützung muss eine Hilfe in schwierigen Lebenslagen für unsere Landsleute bleiben, aber sie darf keine dauerhafte Einkommensquelle für illegale Zuwanderer mehr sein, die dieses System als Lebensmodell missbrauchen.“
Mit der 95-Prozent-Klausel beenden wir die Entwicklung, dass Sozialleistungen in manchen Fällen an Pensionsleistungen heranreichen oder sie gar übersteigen.
Landesrat Hannes Amesbauer
ÖVP-Landesrat Karlheinz Kornhäusl begrüßt die freiheitliche Gangart: „Mit der Valorisierung erfüllen wir die bundesrechtlichen Vorgaben – und mit der steirischen Reform stellen wir sicher, dass Unterstützung zielgerichtet, gerecht und verantwortbar bleibt. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Es geht um Hilfe in schwierigen Lebenslagen, nicht um falsche Anreize.“
Wohnunterstützung tritt im April 2026 in Kraft
Parallel dazu hat die Landesregierung die Novelle des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes beschlossen. Die Begutachtungsphase brachte keine inhaltlichen Änderungen, lediglich kleinere Präzisierungen und Anpassungen. Damit geht die Reform unverändert in den parlamentarischen Prozess. Die Beratungen im Landtagsausschuss sind für Dezember und Jänner vorgesehen, die Beschlussfassung im Landtag für den 20. Jänner 2026. Ein planmäßiges Inkrafttreten mit 1. April 2026 gilt damit als wahrscheinlich.
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