Eine Dame aus Bad Vöslau (Niederösterreich) wehrte sich erfolgreich gegen eine seit Jahren durchgeführte Parkplatzabzocke beim Bad Vöslauer Trinkbrunnen. Die Dunkelziffer jener, die bereits bezahlt haben, ist jedoch hoch.
Sommer 2025 – Frau M. parkt kurz ihren Wagen vor dem Trinkbrunnen des Vöslauer Bades, Bezirk Baden, um sich eine Flasche Heilwasser abzufüllen. Bei der Fläche handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche im Eigentum der Stadtgemeinde. Wochen später das böse Erwachen. Eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei droht ihr mit einer Besitzstörungsklage, die sie gegen eine Zahlung von 395 Euro abwenden könne. Grund: Sie habe ihr Auto in der Zufahrt eines Wohnhauses abgestellt.
Gute Nachricht: Klage wurde zurückgezogen
Frau M. ließ sich nicht einschüchtern und nahm sich einen Anwalt. Dieser prüfte die Situation und erkannte schnell, dass der Kläger für die besagte Fläche beim Brunnen gar kein Recht für eine Besitzstörungsklage hatte, da seine Einfahrt fast 100 Meter davon entfernt ist. Dies sah offensichtlich auch der gegnerische Anwalt so, da in der Folge ein Vergleichsangebot unterbreitet wurde, welches die Vöslauerin aber ebenso ablehnte.
Mit dem Ergebnis: Die Klage wurde zurückgezogen, auch die Anwaltskosten muss der Kläger übernehmen. Aufgrund der Klageschrift weiß Frau M. nun auch, wer dies ist. Nämlich ein Herr, der zwar in einem angrenzenden Wohnhaus lebt, jedoch seine Zufahrt gar nicht über jene Straße hat, die sie angeblich blockiert haben soll.
Auch Herr aus Sooß verweigert die Zahlung
Und auch Herr G. aus Sooß bekam eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 395 Euro derselben Anwaltskanzlei. Seine Frau machte im August 2024 kurz Halt, um ihre Kinder vom Bad abzuholen. Auch er antwortete, er werde nicht bezahlen und dachte, damit sei die Sache erledigt. Doch weit gefehlt. Denn Mitte Oktober 2025 flatterte ihm plötzlich eine Forderung einer einschlägig berüchtigten Wiener Firma ins Haus. Diese hat die Forderungen durch Zession in Bausch und Bogen aufgekauft und versucht nun, mit geringerer Summe Geld von bereits zuvor mit Zahlungsaufforderungen konfrontierten Bürgern einzutreiben. „Mit 130 Euro jetzt ein richtiges Schnäppchen“, scherzt Herr G. Zwei Wochen später die „Letzte Mahnung“ – jetzt mit einem Betrag von 205 Euro. Auch diese werde Herr G. ignorieren und notfalls mit einem Anwalt dagegen vorgehen.
Dunkelziffer jener, die bereits bezahlt haben, ist hoch
Und Frau M. und Herr G. sind nicht die einzigen, die diese Forderungsschreiben bekamen. Vor drei Jahren poppte der erste Fall auf. Die Dunkelziffer jener, die seitdem eine Strafvorschreibung aus Angst vor Folgeklagen einfach bezahlt haben, ist groß. „Wir befürchten, dass es sich um eine dreistellige Anzahl von Betroffenen handeln könnte“, so Johann Pichler von der Liste Bad Vöslau, die sich nun intensiv mit einer Lösung dieses Problems auseinandersetzt. „Uns ist es ein Anliegen, dass alle Betroffenen nicht mehr auf diese Abzocke und diesen bedrohlichen Schreiben hereinfallen“, so Pichler.
Vonseiten der Gemeinde wurde bereits eine Tafel mit der Warnung: „Bitte hier nicht Parken, Anzeigengefahr“ aufgestellt. Aber: „Rechtlich haben wir hier leider nichts in der Hand“, so Dieter Geissler, Leiter der Abteilung Verkehr und Infrastruktur der Stadtgemeinde Bad Vöslau. Und auch zusätzliche Parkplätze seien nicht vorgesehen, denn davon gäbe es im nahen Umfeld ausreichend.
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