Schotterwüste Ohlsdorf

Versprochenes Projekt zum Artenschutz kam nie

Oberösterreich
17.11.2025 10:00

Dass bei Umwidmung und Errichtung des Betriebsbaugebiets in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) viel getrickst wurde, hat die „Krone“ schon mehrfach aufgezeigt. Neue Dokumente belegen nun, dass der damalige Grundstücksbesitzer als Kompensation für die Abholzung von 19 Hektar Wald ein Artenschutzprojekt versprach – es wurde nie realisiert.

Vieles wurde im Vorfeld der Umwidmung einer Grünfläche in das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II in Ohlsdorf versprochen: 300 Arbeitsplätze und die Tatsache, dass sich kein Unternehmen aus der Lebensmittelbranche dort ansiedelt. Von den Arbeitsplätzen ist nichts zu sehen, und die voll automatisierte Lagerhalle, die auf dem Areal steht, gehört dem Lebensmittelkonzern REWE – wir berichteten.

Dank eines Informationsbegehrens im Rahmen des neuen Informationsfreiheitsgesetzes zeigen nun Dokumente, die der „Krone“ vorliegen, dass das nicht die einzigen Falschangaben der damaligen Grundstücksbesitzer-Firma Asamer im Vorfeld der Umwidmung waren.

Froschteich und Bienenvölker
So kündigte der inzwischen verstorbene damalige Firmenchef Hans Asamer in einer E-Mail vom 25. September 2019 an die damalige Bürgermeisterin Christine Eisner – zusätzlich zu den vorgeschriebenen Ersatzaufforstungsflächen – ein Artenschutzprojekt an. Dem vorausgegangen war ein negatives Forstgutachten. Er habe ca. 40.000 Quadratmeter von einem benachbarten Böschungswald gekauft „und beabsichtige dort ein Artenvielfaltgelände zu machen, mit Froschteich, Bienenvölker (sic!), etc.“, schreibt Asamer. Geworden ist daraus bis heute nichts.

Rückwidmung bei geringem Interesse?
Spannend zu beobachten wird sein, ob sich in den kommenden drei Jahren genügend Betriebe in Ehrenfeld II ansiedeln. Passiert das nicht, könnte das nämlich Konsequenzen haben. So wurde im Aktenvermerk zu einem Gespräch zwischen Asamer und Gemeindevertretern vom 1. August 2018 festgehalten: Asamer könne sich vorstellen, „dass festgelegt wird, wenn innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht mindestens 2/3 der Fläche bebaut sind, die unbebauten Restflächen rückgewidmet werden“. 

Recht zum Rückkauf
Eine Hoffnung für Gegner des Projekts? Eher nicht. Denn in der Widmungsvereinbarung vom 12. November 2018 ist davon nichts mehr zu lesen. Vielmehr heißt es da: „Soweit auf der Widmungsfläche oder auf Teilen davon auch nach 10 Jahren ab rechtskräftiger Umwidmung noch nicht mit der Bebauung begonnen wurde, so hat die Gemeinde das Recht, aber nicht die Pflicht, das Grundstück zum aktuellen Marktpreis zu kaufen oder weiterzugeben.“

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