Ein Vertragsbediensteter (45) wurde wegen eines laut ihm „missglückten Kompliments“ einer jungen Mitarbeiterin gegenüber vom Linzer Magistrat gekündigt. Er behauptet, es war Missverständnis – doch das Gericht entschied ganz anders.
„Du gehörst vergenusszwergelt“ oder „Du bist ein gescheites Genusszwergerl“ – zwischen diesen beiden Sprüchen liegen inhaltlich Welten. Und genau darum geht’s: Ein alleinstehender Vertragsbediensteter des Linzer Magistrats hatte eine deutlich jüngere Kollegin während der Einschulung mit seinem missglückten „Kompliment“ sexuell belästigt. Die Frau wandte sich an die Dienstaufsicht.
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