Wie heißt es doch im boshaften Volksmund: wer als Unternehmer erfolglos ist und scheitert , wird Betriebsberater, oder allenfalls Funktionär der Wirtschaftskammer.
Das mag maßlos übertrieben sein, Tatsache ist aber, dass die Kammern – und nicht nur die Wirtschaftskammer – hierzulande so etwas wie ein Funktionärs-Paradies darstellen.
EINERSEITS ist unbestreitbar, dass die Kammern, insbesondere die Wirtschaftskammer einerseits und die Arbeiterkammer andererseits, ein wichtiger Teil der heimischen Sozialpartnerschaft sind und somit große Verdienste um den sozialen Frieden in der Zweiten Republik haben.
ANDERERSEITS ist der rot-weiß-rote Kammerstaat zweifellos so etwas wie ein Erbe des autoritären Ständestaats, den die Vaterländische Front des Engelbert Dollfuss zwischen 1934 und 1938 errichtet hatte. Und im Zuge des schwarz-roten Proporz konnte sich die auf diesem Kammerstaat basierende Sozialpartnerschaft zu einer Art Schattenregierung im Lande entwickeln. Eine Schattenregierung, der es an wirklicher demokratischer Legitimation weitgehend mangelt.
Und überdies wurde dieses Kammersystem zu einem Residuum von Funktionärs-Pfründen, finanziert von den Beiträgen der Zwangsmitglieder.
Daher wäre wahrscheinlich tatsächlich eine Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern die einzige Lösung, um dieses erstarrte und missbrauchsanfällige System aufzubrechen.
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