Fast täglich tauchen zwischen den Koalitionspartnern Konfliktthemen auf. Neuerdings wird um die von der EU verordnete Lohntransparenz gestritten. Sozialministerin Korinna Schumann möchte die für Großbetriebe verpflichtende Gehaltsoffenlegung auch auf KMUs ausweiten, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ist strikt dagegen.
Lohntransparenz ja – aber ohne Bürokratiemonster und nationale Übererfüllung, sagt Hattmannsdorfer. „Wir leben vom Fleiß, nicht von Formularen. Mit mir wird es keine Übererfüllung der Vorgaben der EU geben. Der Fahrplan ist klar, alles andere kommt nicht infrage – das wäre praxisfremd und würde unsere Unternehmen nur zusätzlich belasten.“
Vor mehr als sechs Jahren wurde mit der Arbeit an der EU-Richtlinie zu Lohngleichheit und Lohntransparenz (engl. „Pay Transparency Directive“) begonnen. Seit Mai 2023 ist sie in Kraft.
Der letzte Schritt: Mit 7. Juni 2026 muss sie final auch in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt sein.
Ziel des Ganzen ist, den sogenannten Gender Pay Gap, also den Einkommensunterschied von Männern und Frauen, zu verringern und betrifft sowohl den öffentlichen als auch privatwirtschaftlichen Bereich.
„Wir stehen hinter dem Ziel der Gleichbehandlung und fairen Entlohnung. Aber der Weg dorthin muss praktikabel bleiben. Unsere Betriebe kämpfen mit hohen Kosten und Fachkräftemangel, da braucht es Entlastung statt neuer Berichtspflichten“, sperrt sich der Wirtschaftsminister gegen so genanntes Gold-Plating.
Österreich lebt vom Fleiß seiner Menschen, nicht von Formularen.
Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer
Der Fahrplan der EU-Verordnung sieht vor, dass Arbeitnehmer ab Juni Informationen über das durchschnittliche Gehalt von Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit einholen können - aufgeschlüsselt nach Geschlecht (Auskunftsrecht). Arbeitgeber müssen Unterschiede in der Bezahlung auf Basis objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien erklären. Bei Versäumnis müssen sie nachzahlen und Schadenersatz leisten. Die Einkommen einzelner Personen bleiben privat, für Vergleiche wird das Durchschnittseinkommen herangezogen. Arbeitgeber müssen vor einer Anstellung das Mindestgehalt oder eine Gehaltsspanne angeben.
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen der zuständigen nationalen Behörde jährlich über das geschlechtsspezifische Lohngefälle in ihrer Organisation Bericht erstatten. Für kleinere Organisationen gilt die Berichtspflicht nur alle drei Jahre. Für Organisationen mit weniger als 100 Beschäftigten besteht keine Berichtspflicht. Die Arbeiterkammer etwa fordert, die Berichtspflichten schon ab 25 Beschäftigten einzuführen.
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