Duo fingierte Überfall

Gerissener Henkel entlarvte Supermarkt-Räuber

Steiermark
04.11.2025 13:14

Mit brüchiger, leiser und verängstigter Stimme zeigte ein Verkäufer Mitte August einen bewaffneten Überfall auf einen Supermarkt in der Annenstraße an. Doch schnell stellte sich der Raub als fingiert heraus. Am Dienstag wurden Täter und „Opfer“ verurteilt.

„Schon als ich von dem Überfall in der Zeitung im Urlaub gelesen habe, kam mir das komisch vor“, sagt Richter Andreas Rom am Dienstag beim Prozess in Graz. Und er sollte recht behalten. Dabei hatten sich die beiden Angeklagten alles so schön zurechtgelegt.

Der Zweitangeklagte (24) läutet am Lieferanteneingang. Der stellvertretende Filialleiter (23) und Komplize öffnet die Tür und wird sofort von dem maskierten Mann mit den Worten „Geld her!“ in die Lagerräume gedrängt – erbeutet werden mehr als 4500 Euro aus dem Tresor.

War auf den Überfall folgt, war dann ein gewaltiger Aufmarsch an Polizeikräften, der den Steuerzahler jetzt etliche Tausend Euro kostet. „Die Polizei schließt sich leider dem Verfahren nicht an, das tat sie bislang noch nie. Dabei wäre das schon mal gut“, betont der Richter. Denn, dass sich Verkäufer und Räuber abgesprochen und alles inszeniert hatten, war für die Polizei rasch klar.

„Spätestens, als der Verkäufer erklärte, dass sein Handy ins Aquarium gefallen ist“, erklärt ein Raubermittler vor Gericht. Und obwohl dem 23-Jährigen immer wieder von den Kriminalisten die Rutsche gelegt wurde, gestand er erst, als der 24-jährige Komplize ihn nach seiner Festnahme belastete.

DNA am Beute-Sackerl
„Er wurde genau vor meiner Kanzlei festgenommen“, schildert Verteidiger Michael-Thomas Reichenvater, „nachdem er bei mir war und erklärt hatte, dass nach ihm gesucht wird.“ Seine DNA - er ist vorbestraft - wurde am Tatort gefunden. Das Sackerl mit der Beute war gerissen, der Henkel konnte sichergestellt werden.

Zitat Icon

Haben Sie wirklich gedacht, dass Sie damit durchkommen?

Frage des Richter an einen der Angeklagten

„Jetzt verraten Sie mir bitte, wie kommt man auf so eine Idee, dass man für lapidare 4558 Euro seine fixe Arbeit hinschmeißt? Das hat sich nicht ausgezahlt, oder?“, will Richter Andreas Rom vom Ex-Verkäufer wissen. „Mir war nicht bewusst, was das alles auslöst“, erklärt dieser. Es sei anfangs ja auch nur dummes Gerede gewesen. „Dann hab ich ihm gesagt, wie leicht das wäre.“ Und der Komplize – „er sagte, er ist ein Profi“ – stimmte nach mehrmaligen Überredungsversuchen zu.

„Warum haben Sie sich überhaupt überreden lassen?“, fragt Rom. „Ich hab eh zweimal nein gesagt, aber dann ist etwas in mir durchgebrannt.“ _ „Haben Sie wirklich gedacht, dass Sie damit durchkommen?“ – „Ich habe es gehofft.“ 

„Wasser stand ihm bis zum Hals“
Michael-Thomas Reichenvater und sein Verteidiger-Kollege sind überzeugt, dass ihre Mandanten den Warnschuss verstanden haben. Der jetzt arbeitslose Verkäufer sei „kein Gewohnheitsverbrecher“. „Und meinem Mandanten stand wegen seiner Schulden das Wasser bis zum Hals“, so Reichenvater. 

Die Urteile: Je sechs Monate auf Bewährung und 1800 bzw. 3600 Euro Geldstrafe. Zusätzlich muss auch der Schaden wieder gutgemacht werden. „Wenn nochmal irgendwas passiert, dann ist es vorbei“, mahnt der Richter. „Dann kann es sein, dass sie einrücken.“ Weil die Staatsanwältin keine Einwände hat, sind die Urteile rechtskräftig.

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