Überraschende Wende in der Behörden-Posse um eine mutmaßliche Scheinehe übers Internet! Nach dem von der „Krone“ aufgedeckten Fall, gibt es jetzt doch Konsequenzen – die junge Frau (26) muss wohl in Afghanistan bleiben. Die steirische Behörde hätte nämlich den Antrag nie genehmigen dürfen ...
Die Geschichte aus dem Ämter-Absurdistan inklusive Polit-Schlammschlacht zwischen ÖVP und FPÖ ist „Krone‘“-Lesern hinlänglich bekannt. Ein junger afghanischer Flüchtling (nicht wie ursprünglich bekannt Syrer) hatte seine Landsfrau bereits 2022 quasi via Internet getraut. Im Behördendeutsch ist das eine sogenannte Stellvertreter-Ehe.
Amt vergaß, Flüchtlingsstatus zu prüfen
Soweit so gut: Im Februar dieses Jahres machte der Mann aus dem Großraum Graz dann einen Antrag auf Familienzusammenführung. Trotz Warnung der Fremdenpolizei über die Erschleichung eines Aufenthaltsrechts.
Jetzt kommt durch die „Krone“-Enthüllung alles ans Licht: Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hatte vergessen, den Status des Flüchtlings abzuchecken. Denn dieser ist ein subsidiär Schutzberechtigter, also in Österreich trotz fehlendem Asyl- oder Flüchtlingsschutz nur geduldet, weil ihm bei der Abschiebung in sein Heimatland Tod oder Folter drohen würde. In diesen Fällen ist aber die Abteilung 3 für Verfassung und Inneres aber gar nicht zuständig.
Aussetzung der Familienzusammenführung
Sondern der Afghane hätte aufgrund der fehlenden Voraussetzung zurück ans Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl verwiesen werden müssen. Und nach der von der Politik beschlossenen Aussetzung der Familienzusammenführung wäre der Antrag dort natürlich abgelehnt worden.
Aus dem Innenministerium kommt nach dem Knalleffekt deshalb heftige Kritik: „Von genauer und verantwortungsvoller Prüfung eines Antrags auf Aufenthaltstitel kann keine Rede sein.“
Botschaft in Pakistan informierte schon Anwalt
Die von FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek veranlasste Prüfung der brisanten Causa hat jetzt zumindest Konsequenzen. Der steirische Leiter des Referats für Aufenthalts- und Sicherheitswesen informierte heute umgehend die österreichische Botschaft in Islamabad, kein Visum zur Einreise für die 26-jährige Afghanin auszustellen. Diese hat umgehend reagiert und den Anwalt des Afghanen darüber verständigt. Ein (vorläufiger) Schlusspunkt unter dem Behörden-Wirrwarr.
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