18 Monate teilbedingt

Inferno in Stern-Bar: Haftstrafe für Betreiber

Steiermark
30.10.2025 15:28

Eine Person starb, zehn weitere erlitten schwerste Verletzungen beim Silvester-Brand im Grazer Lokal Stern 2023/24. Der Betreiber wurde vor Gericht als verantwortlich für den Brand erkannt – und zu 18 Monaten, zwölf bedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Donnerstag ging der Prozess gegen den ehemaligen Betreiber des Lokals Stern am Landesgericht Graz weiter. Der Angeklagte wurde ergänzend befragt. Denn die Staatsanwaltschaft legte einen weiteren Beweisantrag vor – eine rote Mappe des Betreibers mit sämtlichen Unterlagen und Bescheiden, die ihn sehr wohl als Brandbeauftrager des Lokals identifizieren sollten.

„Dass Sie den Bescheid nie gesehen haben, dürfte somit vom Tisch sein“, stellt Richterin Julia Riffel klar. Dennoch bestreitet er: „Ich habe diesen Bescheid trotzdem nie gesehen!“

Amtsleiterin: „Sind alles mit ihm durchgegangen“
Als Zeugin musste diesmal die damalige Leiterin der zuständigen Behörde auftreten. Sie erinnert sich, alle Bescheide mit dem Angeklagten durchgegangen zu sein. Dass er über seine Pflichten als Brandschutzbeauftragter nicht Bescheid wissen konnte, verneint sie: „Wir sind alles mit ihm durchgegangen!“

Vorgesehen waren damals als Notausgänge der Eingang, der Ausstieg durch ein Fenster und ein Weg durch die Küche in den Hof. In der Nacht des Feuers war das Fenster allerdings komplett verstellt, die Menschen hatten keine Chance zu entkommen.

Eine Tote und zehn teils schwer Verletzte forderte das Inferno.
Eine Tote und zehn teils schwer Verletzte forderte das Inferno.(Bild: Pail Sepp)

Trotz Mängeln keine weitere Beschau
Obwohl im Zuge des Vor-Ort-Termins Mängel festgestellt wurden, fand nach 2020 keine weitere Begehung mehr statt. Der Akt wurde als erledigt abgelegt. „Weil es ein historischer Akt war“, bestätigt die Frau.

Ein Brandschutz-Sachverständiger bestätigt, dass die Gegenstände nie im Eingangsbereich gelagert werden hätten dürfen. Noch dazu seien diese durch einen Vorhang abgehängt worden. Ohne diese Lagerung wäre eine Entzündung dieser Form nicht möglich gewesen.

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Der Angeklagte sitzt nicht hier, weil man einen Schuldigen finden wollte, sondern, weil er durch seine grob fahrlässige Missachtung von Bescheiden den Brand verursachte, der einer jungen Frau das Leben kostete.

Die Staatsanwältin

„Wer Räume der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt Verantwortung! Der Angeklagte sitzt nicht hier, weil man einen Schuldigen finden wollte, sondern, weil er durch seine grob fahrlässige Missachtung von Bescheiden den Brand verursachte, der einer jungen Frau das Leben kostete und weitere Verletzte forderte“, führt die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer aus. „Ich bleibe dabei, man sucht einen Schuldigen, und die tatsächlich Verantwortlichen bei den Behörden sind lieber auf Urlaub“, entgegnet Verteidiger Michael Reichenvater.

Richterin  Riffel spricht den Betreiber schlussendlich schuldig und verurteilt ihn zu 18 Monaten Haft, zwölf davon bedingt – nicht rechtskräftig.  Ihre Begründung: „Sie haben sich überhaupt keine Gedanken gemacht und keine Vorkehrungen getroffen, was im Fall eines Brandes passiert. Sie versuchen, die Verantwortung auf die Behörden abzuschieben. Hauptverantwortlich sind aber Sie als Betreiber! Sie hätten den Tod und die schweren Verletzungen der Opfer verhindern können.“

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