Vor der „Nacht des Schreckens“ ist die Stimmung generell vielerorts angespannt. Speziell Eltern machen sich Sorgen um ihre Kinder, die zu Halloween allein auf den Straßen unterwegs sind. Wer darf denn überhaupt wie lange wegbleiben? Was darf man Fürchterliches tun, ohne sich strafbar zu machen – und welche Strafen warten, wenn aus Spaß Ernst wird? Wir haben alle Infos für Sie!
Also eines gleich vorweg: Selbst in der schaurigsten Nacht des Jahres gilt der Jugendschutz – auch wenn er in Österreich nicht bundesweit geregelt ist. Vielmehr ist er bei uns Ländersache, weshalb die gesetzlichen Regelungen teilweise etwas voneinander abweichen. Deshalb ist hier eines besonders wichtig: immer gut darauf achten, in welchem Bundesland sich der Sprössling gerade befindet.
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