Opfer eines Betrugs mit Kryptowährung wurde ein Tiroler (56) in Neustift im Tiroler Stubaital. Rund 100.000 Euro ist der Mann nun ärmer. Dass er sein investiertes Geld zurückbekommt, ist eher unwahrscheinlich. „Der Geldfluss konnte bisher nicht nachverfolgt werden“, heißt es von der Polizei.
Angefangen hat alles im heurigen Frühjahr. „Das Opfer investierte einen fünfstelligen Eurobetrag in eine Firma, welche in den Folgemonaten jedoch in Insolvenz ging“, heißt es von den Ermittlern. Anfang Juli erhielt der 56-Jährige dann einen Anruf von einem angeblichen Broker eines Finanzdienstleisters in Frankfurt.
„Dieser überredete das Opfer, einen sechsstelligen Eurobetrag bei einer Schweizer Trading-Bank in Krypto-Währung anzulegen.“
„Geldfluss konnte nicht nachverfolgt werden“
Mitte Oktober ließ sich der Tiroler einen sechsstelligen Eurobetrag auf sein Bankkonto überweisen. „Dazu gab er über ein Programm Zugriff auf seinen Computer und der Betrag schien auf seinem Konto auf.“ Wenige Tage später war das Geld jedoch wieder von seinem Konto verschwunden.
Am Mittwoch machte das Opfer schließlich eine Anzeige bei der Polizei. „Der Geldfluss konnte bisher nicht nachverfolgt werden“, so die Ermittler abschließend.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.