160 Schüler wurden im Vorjahr in Tirol wegen Fehlverhaltens vom Unterricht suspendiert, österreichweit waren es 2000. Die Betroffenen begleiten – dieses Konzept macht nun Schule.
Das Bildungsministerium führt ab nächstem Schuljahr eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung ein und übernimmt dabei im Wesentlichen das Tiroler Interventionsmodell. „Der Grund dafür liegt darin, dass wir damit in der Praxis beachtliche Erfolge erzielen konnten“, berichtet Bildungslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP).
Österreichweit ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Suspendierungen von Schülern deutlich angestiegen. Bisher war es so, dass die Betroffenen während der Suspendierungsphase ohne psychologische Unterstützung verblieben, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalation erhöhte.
Pädagogische und psychosoziale Begleitung
In Tirol hingegen werden Schüler während dieser heiklen Phasen schon seit 2022 professionell begleitet und betreut – und zwar sowohl pädagogisch als auch psychosozial in einem Umfang von mindestens acht bis 20 Stunden pro Woche. Dies gilt allerdings erst ab einer Suspendierungsdauer von vier Tagen. In den ersten drei Tagen einer Suspendierung kommen Schulpsychologie oder die Schulsozialarbeit zum Einsatz.
Ziel ist es, die hohe Zahl der Suspendierungen zu reduzieren. Zusätzlich werden verpflichtende Perspektivengespräche für Schulabbrecher eingeführt, um die Drop-Out-Quote zu verringern.
Bildungs-LR Cornelia Hagele (ÖVP)
Nicht nur im Einsatz, wenn es schon brennt
Die Interventionslehrpersonen sind aber nicht nur während der Suspendierung und bei der Wiedereingliederung in die Klassengemeinschaft unterstützend tätig, sondern auch bei der Prävention. Die Suspendierungsbegleitung kann flexibel organisiert werden – entweder am Schulstandort oder in schulartenübergreifenden Gruppen.
Mitwirkungspflicht und Strafrahmen bis 1000 Euro
Ab dem nächsten Schuljahr kommt auch in Tirol das Bundesmodell zum Zug. Dieses bringt im Gegensatz zum sanktionslosen Tiroler Modell auch eine Mitwirkungspflicht für Eltern und Erziehungsberechtigte. Bei Verstößen können in letzter Konsequenz Verwaltungsstrafen bis zu 1000 Euro verhängt werden.
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