Rechtsstreit

Mutmaßliche Tierquäler wollen ihre Hunde zurück

Oberösterreich
26.10.2025 10:00

Einem Paar aus Wels-Land wurden mehrere Tiere abgenommen, es musste sogar wegen Tierquälerei vor Gericht. Nun kämpfen die beiden aber gegen die Abnahmen an. Wie gut ihre Chancen stehen, die Tiere wieder zurückzubekommen, hängt von den Einschätzungen mehrerer Personen ab.

Zwei Hunde eines Paares aus dem Bezirk Wels-Land wurden auffällig oft mit Brüchen und Verbrennungen in der Praxis einer Tierärztin vorstellig. Wie es zu den vielen Blessuren kam, konnte der Hundehalter kaum glaubwürdig erklären – die Ärztin erstattete Anzeige. Am 11. April klingelten Beamte der BH Wels-Land, die Amtstierärztin und Polizisten aus Marchtrenk an der Wohnadresse des Paares und nahmen zwei Hündinnen und einen Rüden ab.

Im Zweifel freigesprochen
Schon davor war das Paar ins Visier der Behörde geraten. Die Frau musste sich wegen des Verdachts der Tierquälerei sogar schon vor Gericht verantworten. Im März 2023 soll sie die Chihuahua-Hündin von Bekannten an den Läufen gefesselt und über den Boden geschleift haben. Die Hündin wurde so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste. Vom Landesgericht Linz wurde die damals 39-Jährige im Zweifel freigesprochen, das Verfahren gegen ihren Lebensgefährten eingestellt.

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Voraussetzung für eine Rückführung der abgenommenen Hunde ist eine positive Prognose. Dafür sind drei verschiedene Stellungnahmen nötig. 

Elisabeth Schwetz, Bezirkshauptfrau Wels-Land

Gegen die im April erfolgte Abnahme legte der Halter beim OÖ. Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Es stehe nicht fest, dass er den Tieren die Verletzungen zugefügt habe oder diese aus seinem Fehlverhalten resultieren. Die Beschwerde wurde im August abgewiesen.

Verfahren noch offen
Parallel dazu stellte er einen Antrag auf Rückführung der beiden Mischlinge und der Chinesischen Schopfhündin. Das Verfahren ist laut BH noch offen. „Voraussetzung für eine Rückführung ist eine positive Prognose“, so Bezirkshauptfrau Elisabeth Schwetz.

Grundlage dafür seien Stellungnahmen des Hundehalters, einer Sachverständigen und der Tierschutzombudsfrau. Bei negativer Prognose hat der Tierhalter vier Wochen Zeit für Rechtsmittel. Erst wenn der Abnahmebescheid rechtskräftig ist, gehen die Hunde in das Eigentum der Tierschutzbehörde über. 

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