Anfechtung abgewiesen

Höchstgericht bestätigt den Bauernbund-Wahlsieg

Niederösterreich
23.10.2025 09:15

Die Landwirtschaftskammerwahl war sauber – der Bauernbund bleibt unangefochten Nummer eins. Verfassungsgerichtshof hat nun die Anfechtung durch Unabhängigen Bauernverband (UBV) zurückgewiesen.

„Jetzt steht fest, dass die heurige Wahl vom 9. März verfassungskonform war und der Triumph unseres blau-gelben Bauernbundes ist mit satten 82 Prozent endgültig in Stein gemeißelt“, frohlockt Kammerpräsident Johannes Schmuckenschlager! Für den mächtigen Agrarier ist das Urteil ein starkes Zeichen: „Gerade in diesen unsicheren Zeiten brauchen unsere Bauern Stabilität und eine verlässliche Interessenvertretung. Eine Neuwahl hätte nur Chaos gebracht. Jetzt herrscht Klarheit, und wir können uns wieder ganz auf die Arbeit für unsere Familienbetriebe konzentrieren.“

Entscheidung der Wähler zählt
Bauernbund-Direktor Paul Nemecek wird da noch deutlicher: „Der UBV wollte mit Klagen erreichen, was ihm an der Wahlurne nicht gelungen ist. Aber Demokratie heißt: Die Entscheidung der Wähler zählt – und die war eindeutig.“ Der Bauernbund habe in den letzten Monaten „nicht gestritten, sondern gearbeitet“ – etwa gegen die EU-Entwaldungsverordnung, für ein faires Agrarbudget und den Erhalt des Agrardiesels.

Ein Seitenhieb darf da nicht fehlen: „Vielleicht kann sich der UBV jetzt auch wieder auf etwas Sinnvolles konzentrieren – nämlich auf die Arbeit für die Bauern“, so Nemecek. Das Urteil aus Wien ist für den Bauernbund mehr als nur ein juristischer Sieg – es ist ein politisches Signal.

„Der Bauernbund steht für Stabilität, Verlässlichkeit und Handschlagqualität. Werte, die zählen. Arbeit, die wirkt und Verantwortung, die Vertrauen schafft“, sagt Schmuckenschlager weiter.

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