43-Jähriger war von Putzfrau erwischt worden, als er mit Kamera hantierte. Der Prozess wurde im März vertagt, weil zusätzliche Vorwürfe bezüglich aus dem Darknet gespeicherter Kinderpornos aufgetaucht waren. Die Staatsanwaltschaft beantragte sogar seine Einweisung – dem wurde aber nicht stattgegeben.
Der Fall schlug hohe Wellen: Ein 43-Jähriger musste sich bereits im März am Landesgericht Wels (OÖ) verantworten, weil er in Damenklos u. a. am Feldkirchner Badesee bei Linz Kameras montiert hatte. Eine resolute Putzfrau hatte ihn ertappt und festgehalten, was den Fall in Gang gebracht hatte.
Kinderpornos machten Anwalt nötig
Bei der ersten Verhandlung im März hatte er keinen Anwalt. Weil aber Vorwürfe bezüglich Kinderpornos aus dem Darknet auftauchten, wurde ein Advokat nötig – vertagt. Auch ein psychologisches Gutachten wurde erstellt, bevor es am Dienstag weiterging.
Therapie statt Einweisung
Aufgrund dessen beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzlich zur Strafe eine Einweisung. Dieser wurde nicht stattgegeben, stattdessen muss sich der einschlägig Vorbestrafte Psychotherapie und Bewährungshilfe unterziehen. Das Urteil lautete auf zwei Jahre bedingte Haft. Beide Seiten meldeten Bedenkzeit an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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