Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) ist am Mittwoch ein 24-jähriger Syrer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Senat sah es als erwiesen an, dass er versucht hatte, eine 17-jährige Bekannte zu vergewaltigen.
„Man kann meinem Mandanten bestenfalls sexuelle Belästigung vorwerfen, aber niemals eine versuchte Vergewaltigung“, so die Verteidigung im Eröffnungsplädoyer. Doch statt des geforderten Freispruchs endete der Prozess mit einer Verurteilung im Sinne der Anklage. Die vorsitzende Richterin sprach den bislang Unbescholtenen schuldig und verhängte eine Haftstrafe in Höhe von zweieinhalb Jahren über ihn. Die Verteidigung hat bereits Berufung angemeldet, der Staatsanwalt gab hingegen keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Man kann meinem Mandanten bestenfalls sexuelle Belästigung vorwerfen, aber niemals eine versuchte Vergewaltigung.
Verteidiger Yücel Yildirim
Gemeinsam in einer Klasse
Der 24-Jährige hatte Mitte Dezember letzten Jahres eine 17-jährige Bekannte mit in seine Wohnung in Hörbranz genommen und dort versucht, sie zu vergewaltigen. Beide kannten sich aus dem Wifi Dornbirn, wo sie ihren Hauptschulabschluss nachholten. Nach einem Vormittagskurs am 19. Dezember traf der Syrer wenig später am Bahnhof auf seine obdachlose Mitschülerin. „Es war kalt, sie fror, da bot ich ihr an, zu mir nach Hause zu kommen“, schildert der 24-Jährige die damalige Ausgangslage.
Aussage steht gegen Aussage
Ab diesem Zeitpunkt gehen die Schilderungen auseinander. Während der Beschuldigte behauptet, aufgrund seiner Verspannungen am Rücken von der Bekannten eine Massage offeriert und danach Küsse von ihr erwidert zu haben, berichtet das Opfer, vom 24-Jährigen auf dem Bett an den Handgelenken festgehalten worden zu sein. Auch seien die Küsse von ihm ausgegangen.
Weiters habe er gegen ihren Willen versucht, sie auszuziehen, und sie zudem über dem bekleideten Intimbereich berührt. Der Syrer habe sie erst in Ruhe gelassen, als sie vorlog, noch einen Freund in Götzis besuchen zu müssen. Der Asylwerber hätte sie dann zum Bahnhof begleitet. Er sei in weiterer Folge in Dornbirn aus dem Zug ausgestiegen, sie selbst habe die Fahrt fortgesetzt und ihrer Mutter am Telefon von dem Vorfall erzählt.
Schuldspruch trotz teils vagen Angaben
Die Mutter war es letztlich auch, die Anzeige erstattete – allerdings erst Monate später. Der Verteidiger des Beschuldigten wies in der Verhandlung noch einmal auf die oft vagen Angaben des Opfers in der kontradiktorischen Einvernahme hin. Außerdem führte er die körperliche Überlegenheit der 17-Jährigen gegenüber ihrem mutmaßlichen Peiniger ins Treffen. Obwohl der Angeklagte die Tat vehement bestritt, glaubte der Schöffensenat am Ende dem Opfer.
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