Abgaben auf Trinkgelder werden nun vereinheitlicht. Gegen den heftigen Widerstand der Freiheitlichen ist am Donnerstag im Nationalrat eine neue Regelung von Trinkgeldpauschalen beschlossen worden.
Mit der Neuregelung werden je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß unterschiedliche monatliche Pauschalbeträge in Aussicht genommen. So haben sich die Sozialpartner im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes bereits auf ein Stufenmodell geeinigt, das etwa für Mitarbeiter mit Inkasso eine monatliche Trinkgeldpauschale von 65 Euro für 2026, 85 Euro für 2027 und 100 Euro für 2028 vorsieht.
ÖVP sieht „vertretbare Pauschale“
Dabei handelt es sich um Obergrenzen – wer regelmäßig weniger Trinkgeld bekommt, muss die Pauschale nicht in Anspruch nehmen, betonte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) sprach von einer „vertretbaren Pauschale“. Die Neuregelung bringe mehr Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Trinkgeld komme dort an, wo es hingehöre. Für die Arbeitgeber sei von Vorteil, dass nun Schluss mit rückwirkenden Prüfungen sei. Durch immer häufigere Kartenzahlungen wurde die Höhe der Trinkgelder besser sichtbar. Die Folge sind teilweise hohe Nachforderungen der Sozialversicherung.
Nicht ganz zufrieden sind die NEOS, die keine Freunde der Sozialversicherungsabgaben beim Trinkgeld sind. Der Abgeordnete Michael Bernhard meinte, in einer perfekten Welt käme die Leistung 1:1 beim Arbeitnehmer an. Jedoch kann auch er mit dem Kompromiss leben. Die Grünen-Mandatarin Elisabeth Götze sprach von einer einheitlichen guten Lösung.
FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch war wie etliche ihrer Fraktionskollegen darüber empört, dass weiter Sozialversicherungsabgaben abzuliefern sind. Sie sieht einen enormen Bürokratie- und Kostenaufwand nur dafür, dass die Dienstnehmer in 20, 30 Jahren ein paar Euro mehr bei der Pension hätten.
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