Nur FPÖ dagegen

Trinkgeldpauschalen: Gesetz nimmt nächste Hürde

Wirtschaft
09.10.2025 10:31

Trinkgeldeinnahmen – in Österreich steuerfrei, aber mit verpflichtendem Beitrag zur Sozialversicherung – waren bislang schwer zu erfassen. Durch immer häufigere Kartenzahlungen wurde die Höhe der Trinkgelder besser sichtbar. Die Folge sind teilweise hohe Nachforderungen der Sozialversicherung. Nun will die Regierung österreichweit einheitliche Pauschalen ermöglichen, um Sozialleistungen auf Trinkgeld zu berechnen.

Das dazu nötige Gesetz passierte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen am Mittwoch den Sozialausschuss. Die FPÖ stimmte dagegen und sieht in der Maßnahme die „Einführung einer neuen Steuer“.

Da Trinkgeldeinnahmen schwer zu erfassen sind, unterblieben die Sozialleistungen häufig. Ab 2026 soll die Sozialversicherung je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß unterschiedliche, aber österreichweit gültige Pauschalen festlegen können, die dann als Obergrenze für Beitragsleistungen gelten.

Vorschläge der Sozialpartner liegen vor
Für den Bereich des Hotel- und Gastgewerbes liegen laut Erläuterungen bereits Vorschläge der Sozialpartner vor: Demnach soll die Pauschale für Beschäftigte mit Inkasso 2026 65 Euro, 2027 85 Euro und 2028 100 Euro monatlich betragen. Ohne Inkasso sind es 2026 und 2027 jeweils 45 Euro und 2028 50 Euro. Ab 2029 ist eine Valorisierung aller Pauschalen vorgesehen, schreibt die Parlamentskorrespondenz.

Einheitliche Trinkgeldpauschalen für ganz Österreich rücken näher.
Einheitliche Trinkgeldpauschalen für ganz Österreich rücken näher.(Bild: Zwefo)

Zuständig für die Festlegung der Pauschalen ist – wie bisher – die Sozialversicherung. Bis es eine Neufestsetzung für den jeweiligen Erwerbszweig gibt, sollen aktuelle Pauschalen weitergelten. Für Nachforderungen sieht das Gesetz eine Verjährung vor, sofern bis Ende September nächsten Jahres für die betreffende Branche eine neue Pauschale festgesetzt wurde.

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Auskunft geben
Neu sollen Dienstgeber ihren Beschäftigen Auskunft über geleistete Trinkgelder geben müssen. Verteilt der Arbeitgeber das Trinkgeld, muss er bis Ende Februar 2026 seine Angestellten über den Verteilungsschlüssel informieren.

FPÖ empfiehlt „Schenkung“
Während Vertreter der Regierungsparteien darauf verweisen, dass es künftig Rechtssicherheit geben werde und die seit Langem nicht valorisierten Pauschalen angepasst würden, will die FPÖ die Pflicht zu Sozialleistungen aufheben, damit Trinkgeld als „persönliche Zuwendung“ zu 100 Prozent bei den Empfängern bleibt. FPÖ-Tourismussprecher Christoph Steiner empfiehlt, künftig Trinkgeld vor dem Verlassen des Lokals ausdrücklich als „Schenkung“ den Angestellten zukommen zu lassen.

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