Die Causa um einen im Rotlichtmilieu verorteten Mann, der als Frau früher in die Pension wollte und auch lieber im Frauengefängnis unterkommen wollte, beschäftigt nicht nur die Medien, sondern auch höchste Politkreise. Die Behörden müssen nun genau prüfen, ob alles rechtmäßig ablief.
Der Fall „Waltraud“ – er sorgte und sorgt für Riesenwirbel. Mehrere Behörden prüfen derzeit mögliche strafrechtliche Konsequenzen in dem Fall, über den die „Krone“ zuerst berichtete. Ein Mann hat kurz vor dem Antritt einer dreimonatigen Haftstrafe seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Walter P., der seitdem als Waltraud P. auftritt, wollte die Strafe im Frauengefängnis verbüßen. Die Änderung erfolgte nach Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens. Kurz nach der Änderung erhielt Waltraud P. nach eigenen Angaben ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), in dem ihr ein früherer Pensionsantritt mit 61 Jahren statt wie zuvor mit 65 Jahren als Mann in Aussicht gestellt wurde.
Das Innenministerium (BMI) ordnete – wie bereits angekündigt – inzwischen offiziell ein Berichtigungsverfahren an: Die Stadt Wien möge prüfen, ob der Geschlechtswechsel rechtens war. Das entsprechende schriftliche Dokument liegt der „Krone“ vor. Auch das psychiatrische Gutachten soll bekanntlich überprüft werden.
Gesetzliche Änderungen seien laut Regierung und Rechtsexperten aber nicht nötig, denn die derzeitigen Vorgaben würden die willkürliche Änderung des Geschlechts ausschließen, wird seitens des BMI betont.
FPÖ-Volksanwalt: „Es kann nicht sein“
Doch genau das forderte am Freitag der FPÖ-nominierte Volksanwalt Dr. Christoph Luisser – auch er gab die Einleitung eines amtswegigen Prüfverfahrens gemäß Bundesverfassung bekannt. „Es kann nicht sein, dass eine derart weitreichende Entscheidung wie die Änderung des Geschlechtseintrags einem administrativen ,Fleckerlteppich‘ unterliegt, bei dem jedes Bundesland eigene Regeln anzuwenden scheint. Die Bürger haben ein Anrecht auf eine transparente und nachvollziehbare Verwaltung, die auf klaren, österreichweit gültigen Kriterien beruht“, so Luisser.
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