Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Tirols ehemaliger SPÖ-Chef und nunmehriger freier Mandatar Georg Dornauer beeinsprucht seinen Parteiausschluss, der in der Vorwoche getätigt worden ist. Er beantragt die Einsetzung des Bundes-Schiedsgerichtes, die Landespartei will dem nachkommen. Die „Krone“ kennt alle Details.
An ein und demselben Tag wurde Georg Dornauer in der Vorwoche von der Tiroler SPÖ sowohl aus dem Klub als auch aus der Partei ausgeschlossen – weil er gegen die selbst ausgehandelten Regeln verstoßen habe. Am Tag darauf holte er ordentlich zum Gegenschlag aus und legte spannende Daten und Fakten auf den Tisch. Die „Krone“ berichtete ausführlich.
„Es war nie ein Schaden im Raum stehend“
Die Frage, ob er gegen den Parteiausschluss vorgehen werde, ließ er damals noch unbeantwortet. Er sagte dazu lediglich: „Der Ausschluss, glaube ich, würde nicht halten – es hat letztlich das falsche Gremium beraten und beschlossen. Es war nie ein Schaden, der unmittelbar abgewendet hätte werden müssen, im Raum stehend. Und man hätte ein Schiedsgericht einleiten müssen, wie das unser Statut vorsieht.“
Es liegt mir viel daran, zu meinem Recht zu kommen.
Georg Dornauer
„Liegt mir viel daran, zu meinem Recht zu kommen“
Nun, nach ein paar Tagen Bedenkzeit, jedoch hat er eine Entscheidung getroffen: Er wird den Parteiausschluss beeinspruchen! „Es liegt mir viel daran, zu meinem Recht zu kommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Bundesschiedsgericht ein faires Verfahren garantieren wird. Alles andere wird die Zeit weisen“, sagte er im Gespräch mit der „Krone“.
„Unzuständiger und befangener Landesparteivorstand“
Die Endfassung des Einspruches liegt der „Krone“ in Wort und Schrift vor. Daraus werden weitere Details ersichtlich. „Dieser Beschluss ist von einem unzuständigen und befangenen Landesparteivorstand gefasst worden und daher nichtig. Darüber hinaus ist der Beschluss mangelhaft, weil daraus nicht zu ersehen ist, welche Verfehlungen mir vorgeworfen werden“, formuliert der 42-Jährige, „ich beantrage daher die Einsetzung des Bundes-Schiedsgerichtes – und zwar wegen der besonderen Bedeutung und Lage des Falles“.
„Dieses Recht wurde mir vorenthalten“
Und: „Ein weiterer allgemeiner Verfahrensgrundsatz bestimmt das Recht auf Gehör. Verfahrensbeteiligte müssen die Möglichkeit haben, sich zu Vorwürfen und Verfahrensergebnissen zu äußern und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Dieses Recht wurde mir vorenthalten. Ich wurde nicht zur Sitzung des Landesparteivorstandes eingeladen, es gab weder eine Tagesordnung noch wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass über meinen Parteiausschluss beraten und abgestimmt werden soll“, schildert Dornauer.
Der vorgesehene Prozess sieht nun die Einsetzung eines Schiedsgerichts vor, und diesen Schritt leiten wir selbstverständlich in die Wege.
SPÖ-Landesgeschäftsführerin Eva Steibl-Egenbauer
Partei will Schiedsgericht einsetzen
Die SPÖ Tirol erklärte, mit Dornauers Anfechtung gerechnet zu haben – „das ist das gute Recht eines jeden Mitglieds“, sagte Landesgeschäftsführerin Eva Steibl-Egenbauer. „Der vorgesehene Prozess sieht nun die Einsetzung eines Schiedsgerichts vor, und diesen Schritt leiten wir selbstverständlich in die Wege.“ Dafür zuständig sei der Landesparteivorstand der SPÖ Tirol, eine Verlagerung auf Bundesebene sei nicht zweckmäßig, „da es sich um einen Konflikt der SPÖ Tirol mit dem Tiroler Abgeordneten Dornauer handelt“.
Bereits eine erste rechtliche Einschätzung hatte wies – wie ebenfalls berichtet –darauf hingewiesen, dass Dornauers Demontage gegen geltende SPÖ-Statuten verstößt.
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