Was als ausgelassenes Fest begann, endete später in einer Wohnung in einem übergriffigen Zwischenfall. Ein erst 15-Jähriger filmte im Tiroler Bezirk Kitzbühel ein leicht bekleidetes schlafendes Mädchen, sendete das Video weiter und bestahl sie und ihre Freundin auch noch. Beim Prozess machte er alles noch schlimmer ...
Diese Partynacht werden zwei junge Unterländerinnen wohl nie vergessen: Nach einem Fest im Juli landeten sie zuerst in einem Lokal, dann in einer Wohnung. Alkohol floss und laut Anklage könnten auch K.-o.-Tropfen im Spiel gewesen sein. Dies wurde im Verfahren nicht gesichert festgestellt, zudem hatten sich im Pub auch ältere Männer befunden, die den Mädchen Getränke ausgaben.
Video angefertigt und weitergeleitet
Wie auch immer: Der nun angeklagte Bursche (15) mit Migrationshintergrund begrapschte und filmte eines der Mädchen, als sie berauscht eingeschlafen und nur mit Tanga und BH bekleidet war. „Dieses Video übermittelte er via Snapchat an einen anderen“, heißt es in der Anklage. Als die zweite Beteiligte in der Dusche war, griff der 15-Jährige auch noch in die Handtaschen der Opfer und stahl insgesamt 300 Euro.
Plötzlich soll es der Kollege gewesen sein – Verleumdung!
Beim Prozess machte der trotzig wirkende Jugendliche die Sache noch schlimmer: Er beschuldigte seinen Kollegen des Diebstahls, worauf dieser (als Zeuge geladen) nur fassungslos große Augen machte. Die Staatsanwältin erweiterte die Anklage daraufhin auf Verleumdung. „Diese Freundschaft ist wohl beendet“, merkte die Richterin an.
Geldstrafe und Auflagen verhängt
Nun schien auch der 15-Jährige einzusehen, dass er seine Lage nicht gerade verbessert hatte. Weil unbescholten und jugendlich, setzte es für sexuelle Belästigung, unbefugte Bildaufnahme, Diebstahl und Verleumdung nur 1440 Euro Geldstrafe – zur Hälfte bedingt. Außerdem wurde Bewährungshilfe sowie die Teilnahme bei einer Männerberatung angeordnet.
Am Ende eine Mahnung
Der Richterin war klar, dass wohl die anwesenden Eltern die Strafe zahlen werden. „Stellen Sie Regeln auf, gewisse Konsequenzen muss Ihr Sohn spüren“, gab sie den durchaus konsternierten Eltern noch mit auf den Weg. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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