Provokateur als Opfer

Teurer Faustschlag nach Sticheleien im Zug

Vorarlberg
22.01.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Erst ließ er kein gutes Haar an seinem Sitznachbarn im Zug, dann kassierte  ein Vorarlberger Pensionist dafür einen Faustschlag ins Gesicht. Vor Gericht musste sich nun der Fäuste schwingende 22-Jährige verantworten.

Auf eine Diversion hatte die Verteidigung gehofft. Ein Schuldspruch wegen Körperverletzung wurde es am Ende – wenn auch nicht rechtskräftig. Verurteilt wurde der 22-jährige Betriebselektriker wegen eines Vorfalls im Zug nach Dornbirn, Ende November vergangenen Jahres. Es ist nach 17 Uhr, als der Österreicher mit türkischen Wurzeln in den Zug steigt.

„Ich wollte nach der Arbeit einfach nur nach Hause fahren. Aber da kam dann dieser Mann, setzte sich neben mich und provozierte mich aufs Übelste“, sagt der Angeklagte aus. „Zuerst sprach er blöd über meine Kleidung, dann stichelte er über meine Herkunft und meine Familie. Und am Ende stellte er sich hin und machte eine Kotzgeste, indem er sich den Finger in den Hals steckte.“ Da habe er nicht länger an sich halten können und dem Provokateur einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Worauf das Opfer gemeint habe: „Boah, jetzt mache ich Schmerzengeld geltend!“

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Am Ende stellte er sich hin und machte eine Kotzgeste.

Der Angeklagte über das Verhalten des Opfers

Die Verteidigung betont das Geständnis, die Reue, die bisherige Unbescholtenheit. Man spricht von einem einmaligen Ausrutscher, von einem jungen Mann, der künftig besonnener reagieren will. Doch das Gericht bleibt bei der juristischen Einordnung. Richterin Lea Gabriel hält fest: „Ich glaube Ihnen, dass es ein Ausrutscher war. Dennoch war es eine schwere Körperverletzung, da das Opfer mehr als 24 Tage Schmerzen hatte.“ Zwar sieht der Gesetzgeber für das Verbrechen der schweren Körperverletzung einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Gefängnis vor. Doch aufgrund des umfassenden Geständnisses und der Unbescholtenheit des Angeklagten lässt die Richterin Milde walten.

Schmerzensgeld für Pensionist
Das nicht rechtskräftige Urteil lautet fünf Monate Haft auf Bewährung, 2760 Euro Geldstrafe und 500 Euro Schmerzensgeld für das 60-jährige Opfer. Gegen das Urteil will die Verteidigung Berufung einlegen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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