Neu ab 9. Oktober

Banküberweisungen: Echtzeitzahlung wird Standard

Wirtschaft
26.09.2025 09:19

Am 9. Oktober werden Echtzeitüberweisungen zum Standard und müssen von Banken innerhalb des Euroraums verpflichtend angeboten werden. Zudem gibt es neue Sicherheitsvorkehrungen: Künftig prüft die Bank vor dem Abschluss der Überweisung, ob der IBAN und der Empfängername zusammenpassen. Damit soll Betrug besser bekämpft werden.

Bisher war es für Betrüger einfach, Zahlungsströme umzuleiten, da IBAN und der Empfängername nicht zusammenpassen mussten – der IBAN war der einzige Kundenidentifikator.

Betrüger konnten so falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen eines legitimen Zahlungsempfängers angeben und die Überweisung ging ohne Probleme durch.

Am 9. Oktober ändern sich die Regeln für Überweisungen.
Am 9. Oktober ändern sich die Regeln für Überweisungen.(Bild: Miljan Zivkovic – stock.adobe.com)

Das ist neu

  • Ein Ampelsystem überprüft vor Freigabe der Überweisung durch den Kunden, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Stimmen die beiden Parameter überein, gibt die Bank grünes Licht für die Überweisung.
  • Gibt es leichte Abweichungen (gelb), beispielsweise einen Tippfehler im Empfängernamen, macht das System einen Vorschlag für den richtigen Namen.
  • Bei groben Abweichungen zwischen IBAN und Name wird die Überweisung beflaggt (rot). Eine Freigabe der Transaktion ist dann zwar möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko des Kunden, im Falle eines Fehlers übernimmt die Bank keine Haftung.
  • Zudem können für jedes Konto Überweisungslimits festgelegt werden.

Eine falsche oder fehlerhafte Überweisung zurückzuholen, ist meist nicht möglich, ein Nachforschungsantrag bei der Bank kostet zwischen 30 und 50 Euro. 

SEPA-Zahlung wird abgelöst
Neben dem IBAN-Abgleich müssen alle Banken ab 9. Oktober Echtzeitüberweisungen für Transaktionen innerhalb der Eurozone anbieten. Die klassische SEPA-Zahlung wird damit quasi abgelöst. Zusätzliche Gebühren dürfen für eine Echtzeitzahlung nicht verlangt werden.

Ein Experte der Arbeiterkammer rät: Kunden sollten den Empfängernamen beim Online-Einkauf daher am besten direkt aus der erhaltenen Rechnung übernehmen. Ist man sich unsicher, sollte man immer zuerst beim Händler nachfragen, bevor eine Zahlung freigegeben wird.

Potenziell bestehe nämlich die Gefahr, dass im Betrugsfall Zahlungsströme sehr viel schwieriger nachzuvollziehen und das Geld damit schwerer wieder aufzuspüren ist.

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