Serien-Rippenbrüche, Pneumothorax und Schädelprellung: Diese teils lebensgefährlichen Verletzungen zog sich ein E-Scooter-Lenker im Herbst 2023 zu, als er in Salzburg aufgrund eines Schlaglochs stürzte. Der Mann klagte daraufhin die Stadt auf Schadenersatz – und verlor den Prozess.
Die Salzburger Stadtgemeinde hätte das Loch im Asphalt sanieren müssen, und handelte deswegen grob fahrlässig: Das war die Argumentation des E-Scooter-Lenkers im Salzburger Landesgericht. Mit seiner Klage begehrte er 20.000 Euro Schadenersatz sowie Feststellung der Haftung. Die Stadt als Wegerhalter hielt dagegen: Das betroffene Straßenstück sei erst zwei Wochen vor dem Unfall kontrolliert worden, die Mulde sei da nur ein bis zwei Zentimeter tief gewesen. Und der E-Scooter-Fahrer sei selbst schuld, da er beim Fahren nicht aufmerksam genug gewesen sei.
Straßenmeister hatte Stelle kontrolliert
Tatsächlich kam im Zuge des Prozesses heraus, dass der Kläger kurz vor dem Sturz abgelenkt war: Er hatte in Richtung eines Fahrradfahrers geblickt, und nicht auf die Straße. Zudem meinte der erfahrene Straßenmeister, dass ihm das Schlagloch bei Kontrollen – beispielsweise zwei Wochen vor dem Unfall – nicht aufgefallen war. Noch dazu wurde das Loch einige Tage nach dem Unfall ausgebessert.
Wie das Oberlandesgericht erklärt, hätte der Kläger in puncto „Wegerhaltung“ nach Paragraf 1319a ABGB vor Gericht beweisen müssen, dass „die Straße durch das Schlagloch so mangelhaft war, dass sie nicht mehr dem Verkehrsbedürfnis entsprochen und die Straßenerhalterin die ihr zumutbare Instandhaltung unterlassen habe“. Das gelang ihm jedoch nicht, er konnte nur beweisen, dass das Asphaltloch bereits längere Zeit vorhanden war.
Das Landesgericht wies als Erstgericht die Klage ab, dies bestätigte das Oberlandesgericht Linz. Der Oberste Gerichtshof wies eine Revision ab. Damit ist die Klagsabweisung rechtskräftig.
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