Ist es schützen oder schon spannen? Ein Streit unter Nachbarn in Lofer wegen der Überwachung einer E-Ladestation ging bis zum Höchstgericht, in dem Falle das Oberlandesgericht Linz. Das Gericht stellte dabei eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten fest. Die Kamera muss jetzt gedreht werden.
Was ist wichtiger: Eigentumsschutz oder Persönlichkeitsrechte? Diese Frage musste das Landesgericht Salzburg und in weiterer Folge das Oberlandesgericht Linz bei einem nachbarschaftlichen Rechtsstreit klären. Ein Grundstücksbesitzer in Lofer hatte seinen Nachbarn verklagt, weil er sich durch eine Überwachungskamera überwacht fühlte.
Er forderte mit der Klage die Beseitigung der Kamera, die eigentlich zur Überwachung einer privaten Elektro-Ladestelle genutzt wird. Im Gebäude des Klägers befinden sich nämlich ein Geschäft und eine Trafik: Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und andere werden beim Betreten und Verlassen des Lieferanteneingangs gefilmt, was bei den Betroffenen einen „Überwachungsdruck“ auslöst.
Der Beklagte, der das Gebäude direkt daneben besitzt, argumentiert aber mit Sicherheit: 2022 habe man die Kamera installiert, da die Ladestation immer wieder zum Ziel von Vandalen wurde. Zudem sei die Liegenschaft an ein Unternehmen vermietet, die ihre E-Autos dort auflädt.
Das Gericht sieht dagegen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten strikter, wie aus der Entscheidung hervorgeht: „Eine Überwachung des Gebäudes des Beklagten und der E-Ladestation per se ist nicht verboten, hat jedoch angemessen und – was den aufgenommenen Bereich betrifft – in einem sehr begrenzten Radius zu verfolgen“, heißt es vom Oberlandesgericht. Der Kläger bekam daher in dem Fall recht und der Nachbar muss die Kamera so ausrichten, dass nur mehr die Ladestation gefilmt wird – nicht aber die Lieferanten.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.