Der Streit um die Versorgungen von sogenannten „Gastpatienten“ zwischen Wien, dem Burgenland und Niederösterreich spitzt sich weiter zu. Immer mehr Menschen aus den Bundesländern beschweren sich, dass sie bei Spitalsterminen in der Hauptstadt benachteiligt werden. Die „Krone“ hat die genauen Zahlen zu den Patientenströmen zwischen den Bundesländern.
Jeder fünfte Patient in einem öffentlich finanzierten Wiener Spital kommt aus einem anderen Bundesland. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) will die Zahl dieser Gastpatienten drastisch reduzieren. Das scheint auch zu passieren, denn es melden sich immer mehr Menschen – vorwiegend aus Niederösterreich und dem Burgenland -, die sich darüber beschweren, dass sie in den Wiener Spitälern nach hinten gereiht würden. Das Vorgehen Wiens ist rechtlich umstritten.
Burgenland und Niederösterreich drohen mit Klagen
Die am stärksten betroffenen Länder, das Burgenland und Niederösterreich, drohen der Hauptstadt mit Klage. Klärungsbedarf meldete zuletzt auch die Patientenanwaltschaft an. Geregelt ist die Sache in mehreren Gesetzen.
So ist etwa im Bundesgesetz über die Krankenanstalten nur von Personen im Bundesgebiet die Rede, diese müssten behandelt werden, von Landesbürgern spricht man nicht. Im Wiener Krankenanstaltengesetz allerdings wurde der Passus aufgenommen, wonach die Aufnahme von Patienten in öffentlichen Krankenanstalten auf Personen beschränkt sei, die Wiener Landesbürger sind oder als Fremde ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Die Patientenanwältin für Österreich, Michaela Wlattnig, sieht hier einen Widerspruch und kündigt zuletzt im ORF-Radio eine rechtliche Prüfung an.
In Wien sieht man die Sache naturgemäß anders. „Unserer Ansicht nach ist jedes Land für die Versorgung der eigenen Bevölkerung zuständig“, sagt Moritz Dragosits, stellvertretender Abteilungsleiter der MA24, der Abteilung für Strategische Gesundheitsversorgung in Wien, im Gespräch mit der „Krone“. „Wir sind als Land für die Krankenanstalten zuständig. Und die Krankenanstalten sind im Krankenanstalten- und Kurenanstaltengesetz geregelt, wo festgeschrieben ist, wie Krankenanstalten betrieben werden, wer dann zuständig ist und solche Themen.“
Am Ende geht es wie immer um das Geld
Wien würde alle geltenden Gesetze einhalten, betont Dragosits. Stadtrat Hacker und Bürgermeister Michael Ludwig hätten beide gesagt, dass sie für Gespräche offen seien. Wie so oft geht es auch bei den Gastpatienten in erster Linie ums Geld. Wien bekommt im Zuge einer 15a-Vereinbarung mehr Geld vom Bund, weil die Stadt eine überregionale Versorgung im Gesundheitswesen übernimmt.
Nach Angaben der Stadt decken diese zusätzlichen Mittel den gesamten Aufwand für Gastpatienten aber bei weitem nicht. Abzüglich der zusätzlichen Gelder des Bundes und jener Kosten, die Wiener als Gastpatienten in anderen Bundesländern verursachen, würde Wien auf Mehrkosten in Höhe von rund 400 Millionen Euro pro Jahr sitzen bleiben.
Die Stadt Wien betont, dass es aber auch um andere Dinge wie Hilfe beim Know-how-Austausch, Abstimmung, gemeinsame Gesundheitsplanung der Ostregion und Abstimmung der Ressourcen gehe. Die Bundesregierung hat mit den Ländern einen Reformpakt geschlossen, bei dem es genau um diese Dinge gehen soll. Erste Ergebnisse soll es schon kommendes Jahr geben.
Bundeskanzler Christian Stocker betonte am Freitag im „Krone“-Interview: „Das Ergebnis, das ich will, ist eine Gesundheitsreform, die den Menschen spürbare Verbesserungen bringt. Mit kürzeren Wartezeiten auf Behandlungs- und Operationsterminen und einem Ausbau des kassenärztlichen Systems. Ich will mich am Patienten orientieren und nicht am System.“
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