Unvorstellbare Vorwürfe brachte die Staatsanwaltschaft Feldkirch am Mittwoch gegen einen 57-jährigen Pensionisten aus Vorarlberg vor: Der Unbescholtene soll zwei kleine Mädchen über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Es geht um den Tatzeitraum Februar 2014 bis Februar 2021. Während dieser Zeit sollen die beiden Mädchen ein wahres Martyrium durchlebt haben. Bei den mutmaßlichen Opfern handelt es sich um die damals siebenjährige Tochter einer befreundeten Familie und die achtjährige Nichte des Angeklagten. Ob bei Familientreffen, Grillnachmittagen im Garten oder beim gemeinsamen Besuch im Schwimmbad – immer wieder soll der 57-Jährige Gelegenheiten ausgenutzt haben, die Mädchen zu missbrauchen.
War es zu Beginn „nur“ das Betatschen der Geschlechtsorgane der bekleideten Kinder beim Spielen, soll später auch Oralverkehr erzwungen worden sein. So soll es auch gewesen sein, als er die Tochter des befreundeten Ehepaares einmal nachhause fuhr. Bei der WC-Anlage des nahe gelegenen Spielplatzes soll er die Autotür verriegelt und sich von dem Kind oral befriedigen haben lassen. Im Schwimmbad soll er das Kind in der Umkleidekabine gezwungen haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen.
Doch es sollte noch abscheulicher kommen. Denn selbst vor Vergewaltigung soll der Mann nicht zurückgeschreckt haben. Als die Opfer älter wurden und sich ihm verweigerten, versuchte er sie mit Gewalt weiterhin gefügig zu halten. Der Staatsanwalt zitiert aus dem Strafantrag ein Beispiel: „Er schlug und würgte das Opfer, spreizte dessen Beine, um es zu vergewaltigen und drohte, er werde es und seine Familie töten, sollte sich das Mädchen nicht fügen.“
Neue Zeugen werden geladen
Sieben lange Jahre soll das Martyrium der beiden Kinder gedauert haben, ehe sie ihr Schweigen brachen. Seit Mittwoch steht nun ihr mutmaßlicher Peiniger vor Gericht. Der 57-Jährige bestreitet jedoch sämtliche Vorwürfe und bezichtigt die Opfer der Lüge. Bislang hält der Staatsanwalt die Aussagen der kontradiktorisch einvernommenen Opfer für sehr „eindringlich und glaubwürdig“.
Der Prozess wird am 30. September mit der Einvernahme von neun Zeugen fortgesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Unbescholtenen bis zu zehn Jahre Haft.
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