Statuten ignoriert?

Wirbel um Bablers Nominierung für Parteivorsitz

Innenpolitik
17.09.2025 16:55

Die Posse um die SPÖ und ihre Statuten ist offenbar um eine Facette reicher. Bei der Sitzung des SPÖ-Bundesparteivorstands am Montag dürfte laut Kritikern in mehreren Landesparteien just bei der Nominierung von Andreas Babler für das Amt des Vorsitzenden gegen die eigenen Stauten verstoßen worden sein. Die Meinungen dazu gehen auseinander. Das Babler-Umfeld wittert eine „niederträchtige Sabotageaktion“.

Es ist offenbar schon wieder etwas passiert. Bei der Sitzung des SPÖ-Bundesparteivorstands am Montag wurde Andreas Babler bekanntlich vom Vorstand wieder für die Wahl zum Parteivorsitzenden nominiert. „Einstimmig“, wie die SPÖ stolz vermeldete. Allerdings war dem Vernehmen nach nicht einmal die Hälfte der Mitglieder des Gremiums anwesend, weshalb kurz diskutiert wurde, ob der entsprechende Beschluss überhaupt gültig ist. Aber auch nach der Sitzung bleibt die Abstimmung intern weiter Thema. 

Abstimmung per Handzeichen
Denn wie der „Krone“ Vorstandsmitglieder aus mehreren Bundesländern berichten, sei bei Bablers Nominierung gegen die Parteistatuten verstoßen und die Kritik daran auch an die Bundesparteigeschäftsführung überbracht worden. Der Hintergrund: Gemäß Statut (Paragraf 63, Punkt 3) gilt bei Sitzungen des Bundesparteivorstands nämlich: „Abstimmungen über Personen sind jedenfalls geheim durchzuführen.“ Und tatsächlich ist die Nominierung am Montag nicht per geheimer Wahl, sondern per Aufruf offen mit Handzeichen durchgeführt worden sein. „Das gehört wiederholt“, tönt es aus den Bundesländern. Es sei ja auch bei anderen internen Wahlen nicht üblich, diese offen, also per Handzeichen, durchzuführen. 

„Es war aber ein Beschluss“, kontert man die Kritik am Vorgang in der Löwelstraße. Gilt ein „Beschluss“ über die Nominierung Bablers also nicht als „Abstimmung“?

„Gängige Praxis“
Bundesparteigeschäftsführer Klaus Seltenheim ist um Aufklärung bemüht: „Der Bundesparteivorstand hat am Montag einstimmig den Beschluss gefasst, Andreas Babler als Kandidat für den Parteivorsitz zu nominieren. In der SPÖ ist gängig Praxis, dass Kandidaten für interne Wahlen im Vorstand per Handzeichen nominiert und dann von den entsprechenden Gremien in geheimer Wahl gewählt werden. In diesem Fall entweder direkt durch die Mitglieder oder am Bundesparteitag. Selbstredend steht es allen Vorstandsmitgliedern frei, eine geheime Abstimmung zu fordern. Da dies nicht der Fall war, wurde die übliche Vorgehensweise angewandt“, so Seltenheim.

Ob Bablers Nominierung wiederholt werden muss, wird sich wohl die nächsten Tage weisen. Am Ergebnis, so meinen selbst die Kritiker, würde es freilich aber nur wenig ändern. Fix ist aber auch: Die internen Querschüsse in der SPÖ nehmen seit der Einigung zu den Pensionen wieder zu. Burgenlands SPÖ-Klubobmann Roland Fürst forderte im Vorfeld der Sitzung ja sogar auch, dass Bablers Genossen ihn zur „Räson“ bringen sollen.

„Niederträchtige Sabotageaktion“
Der Schaden in der Partei scheint jedenfalls angerichtet zu sein. „Es hätte in der Vorstandssitzung jederzeit die Möglichkeit gegeben, eine geheime Abstimmung zu verlangen. Wer zwei Tage danach, wenn Babler die größte Mietrechtsreform seit fast 20 Jahren präsentiert, im Nachhinein eine geheime Abstimmung fordert, hat nicht das Wohl der Partei, sondern bestenfalls das eigene Fortkommen im Sinn. Das ist eine niederträchtige Sabotageaktion“, heißt es nach der Anfrage der „Krone“ aus dem Babler-Lager ...

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