Weil sie sich immer wieder in die Haare bekamen, nahm die Jugendwohlfahrt einem Ehepaar seine zwei Jahre alte Tochter ab. Das wollten sie aber nicht akzeptieren, waren davon überzeugt, dass es dem Kleinkind bei ihnen besser gehen würde als bei der Pflegefamilie und entführten ihre eigene Tochter. Vor Gericht wurden sie deswegen verurteilt.
Einen Besuchstermin in der Steiermark nutzte ein Ehepaar – ein 33-Jähriger aus Waldneukirchen und seine 37-jährige slowakische Gattin –, um ihre eigene Tochter zu entführen. Das rund zwei Jahre alte Mädchen war dem Paar zuvor von der Jugendwohlfahrt abgenommen worden. Der Grund: Immer wieder sollen die beiden Erwachsenen heftig aneinander geraten sein, auch die Polizei musste einschreiten.
Ins Ausland abgesetzt
Die Eltern waren aber der festen Überzeugung, dass die Kleine trotzdem besser bei ihnen aufgehoben wäre als bei ihren Pflegeeltern. Aus diesem Grund packten sie ihre Tochter bei jenem Besuchstermin einfach ins Auto und fuhren davon. Während die Exekutive in Österreich nach dem entführten Kind suchte, konnten sich die leiblichen Eltern mit ihrem Sprössling ins Ausland absetzen.
Keine Reisedokumente für das Kind
Über die Slowakei reisten der Oberösterreicher und seine Frau nach Kroatien und wollten schließlich mit der Fähre ins italienische Bari weiterreisen. Doch beim Aussteigen aus der Fährte ging die Flucht der Eltern nach zwei Monaten zu Ende. Die Grenzbeamten wurden auf die Mutter aufmerksam, da sie sichtlich nervös war. Außerdem konnte das Ehepaar keine Reisedokumente für das Mädchen vorweisen. Schließlich wurden die Eltern am 20. Juli in Italien verhaftet und nach Österreich überstellt.
Papa bleibt noch in Haft
Seither warteten sie in Untersuchungshaft auf ihren Prozess vor dem Landesgericht Steyr. Ihre Tochter wurde mittlerweile bei einer anderen Pflegefamilie untergebracht. Am Dienstag mussten die Beschuldigten auf der Anklagebank Platz nehmen. Wegen des Vergehens der Kindesentziehung drohten dem Ehepaar jeweils bis zu drei Jahre Haft. Die Frau kam mit acht Monaten bedingter Haft davon, durfte praktisch heimgehen. Ihr Ehemann erhielt eine Haftstrafe von zehn Monaten – zwei davon unbedingt. Er muss also noch gut eine Woche hinter Gitter ausharren. Beide Urteile sind bereits rechtskräftig.
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