Aber kein Mordversuch

Vier Jahre Haft nach Messerstich im Lehener Park

Salzburg
10.09.2025 15:52

Die Bluttat im Salzburger Lehener Park war kein Mordversuch, entschieden die Geschworenen denkbar knapp. Für den hauptangeklagten Tschetschenen (52) setzte es vier Jahre unbedingte Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Das eigentliche Opfer, ein Landsmann (53), fasste auch aus: drei Monate auf Bewährung wegen versuchter Körperverletzung.

Die „Krone“ berichtete über den Prozess am Vortag: Zwei Tschetschenen (52, 53) saßen auf der Anklagebank – einer wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes, der andere wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Hintergrund war ein blutiger Streit zwischen den beiden, der sich am 14. Februar im berühmt-berüchtigten Lehener Park in Salzburg abgespielt hatte. Das eigentliche Opfer des Mordversuchs, der 53-Jährige, hatte beim Treffen ein Messer mit. Im Laufe des Streits bekam es der 52-Jährige in die Hände und stach zu: in den Oberkörper und durch den Oberarm seines Opfers.

Eine Tötungsabsicht bestritt der vierfache Familienvater, räumte aber eine absichtliche Körperverletzung ein. Der Mitangeklagte bestritt den Vorwurf. Denkbar knapp endete die Entscheidung der Geschworenen zur Frage des Mordversuchs: vier gegen vier Stimmen. Da in der Justiz der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gilt, wurde der Hauptangeklagte letztlich wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Mitangeklagte erhielt drei Monate auf Bewährung wegen versuchter Körperverletzung. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

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