Wiederholt vor Gericht

Vater drohte: „Etwas Schlimmes wird passieren“

Vorarlberg
09.09.2025 06:00

Erst vor wenigen Monaten hatte der 40-jährige Österreicher mit türkischen Wurzeln eine Bewährungsstrafe ausgefasst. Gebessert hat er sich seither nicht. Am Montag stand der in Vorarlberg wohnhafte Rückfallstäter schon wieder vor Gericht.

Ein Prozess, der selbst abgebrühte Zuhörer fassungslos macht. Angeklagt ist der 40-jährige Österreicher mit türkischen Wurzeln, weil er Frau und Kinder immer wieder mit dem Tod bedrohte. Alles begann im Februar, als seine Ehe zerbrach. Für ihn offenbar der Auslöser einer Abwärtsspirale. Im Zorn vertraute er seiner 14-jährigen Tochter an, er wolle ihre Mutter, den jüngeren Bruder und weitere Angehörige umbringen. Das Mädchen wurde zum seelischen Mülleimer des eigenen Vaters – weil er, wie er vor Gericht erklärte, „niemanden zum Reden“ gehabt habe. Doch bei Worten blieb es nicht.

Es kam immer wieder zu verbalen Gewalt Androhungen
In einem schockierenden Vorfall soll er die Tochter vom Bett gezerrt, in den Bauch geschlagen und in einer Tür eingeklemmt haben. Auch gegenüber seinem Sohn erhob er Drohungen: „Wenn ihr nicht zu mir zurückkommt, wird etwas Schlimmes passieren!“ Vor Gericht versucht der Angeklagte zu relativieren: „Ich hatte nur Suizid-Andeutungen gemacht, aber niemals Gewalt gegen andere geplant.“ Zwischen April und August aber soll er immer wieder zur verbalen Waffe gegriffen haben – etwa mit der Ankündigung, das Haus samt Familie niederzubrennen.

Auch seine Frau bekam Drohungen zu hören: „Solltest du einen neuen Partner finden, werde ich dich töten.“ Der Angeklagte selbst sprach von Kontrollverlust, Schuldenbergen und „Horrorfilm im Kopf“. Schon im Juli war er am Landesgericht Feldkirch wegen ähnlicher Drohungen verurteilt worden – und kam mit Bewährung davon. Dann der schnelle Rückfall. Für den Staatsanwalt ist klar: „Solche Drohungen dürfen wir nicht dulden.“ Die Verteidigung beschwichtigte: keine Waffen, nur Worte.

Eine letzte Chance für den Vater
Das Urteil lautete schließlich: neun Monate Haft auf Bewährung, 960 Euro Geldstrafe, je 50 Euro Teilschmerzengeld an die Opfer – und die Auflage, eine Therapie zu machen. Eine letzte Chance – doch die Uhr tickt. Beim nächsten Ausrutscher ist dem Mann eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren sicher.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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