Mit Spannung wird der am 14. Oktober am Landesgericht Innsbruck beginnende Prozess gegen den gefallenen Signa-Gründer René Benko erwartet. Die Überstellung nach Tirol des 48-Jährigen, der sich seit 24. Jänner in U-Haft in der Justizanstalt Wien-Josefstadt befindet, ist offenbar unmittelbar vor der Hauptverhandlung geplant – nicht auf dem schnellstmöglichen Weg ...
Erst am 13. Oktober dürfte Benko zu dem am 14. Oktober beginnenden und zwei Tage anberaumten Prozess nach Tirol gebracht werden und dort eine Zelle in der JA Innsbruck beziehen. Dies ergaben nun Recherchen der APA.
Wohl nicht über das Große Deutsche Eck
Der gefallene Immo-Jongleur wird aber offenbar über einen Umweg in seine Heimat gebracht. Die Route über das sogenannte Große Deutsche Eck – vom Walserberg über die deutsche A8 bis zum Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein und dann weiter auf der Inntalautobahn – kommt aus Sicht der Justiz für den Häftlingstransport nicht in Betracht, wie sich aus internen Unterlagen ergibt.
Darin wird nämlich zu bedenken gegeben, die deutschen Behörden könnten bei einem Zwischenstopp auf deutschem Staatsgebiet einen aufrechten italienischen Haftbefehl vollziehen. Um Kalamitäten zu vermeiden, dürfte es für Benko daher ab Salzburg innerösterreichisch über Bischofshofen und Zell am See bzw. Saalfelden weiter nach Tirol gehen.
Italienischer Haftbefehl 2024 erlassen
Die italienische Justiz hatte im Dezember 2024 einen europäischen Haftbefehl gegen Benko erlassen. Basis dafür waren laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trient. Diese Anklagebehörde verdächtigt Benko und zahlreiche weitere Beschuldigte – darunter der Südtiroler Steuerberater und Benko-Vertraute Heinz Peter Hager – im Zusammenhang mit Immobilienspekulationen unter anderem der Bildung einer kriminellen Vereinigung, des Betrugs und der Korruption.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Im ersten Benko-Prozess, der aufgrund des erwarteten medialen Interesses in den Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts verlegt wurde, geht es um den Vorwurf der betrügerischen Krida. Benko wird angekreidet, er habe im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert, indem er Vermögenswerte beiseite schaffte. Die Anklage geht von einer Schadenssumme von 660.000 Euro aus. Benko drohen im Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft.
Benkos Signa Holding hatte Ende 2023 Insolvenz angemeldet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen schweren Betrugs, betrügerischer Krida, Untreue, Förderungsmissbrauchs und Gläubigerbegünstigung gegen Benko und mehr als ein Dutzend weitere Beschuldigte und zwei Verbände.
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